15.09.2015 - 4.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt an, vom Umfang der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 10 Mio. € schockiert gewesen zu sein. Beruhigend sei aber, dass die Mehraufwendungen erstattet würden und damit gedeckt seien. Er fragt, in welchem Zeitraum mit der Erstattung zu rechnen sei.

 

Frau Grehling antwortet, dass die Erstattung im Jahresversatz erfolge, aber im Rahmen der Wertaufhellung entsprechend periodengerecht zugeordnet würde, sodass sich Ertrag und Aufwand neutralisieren.

 

Ratsherr Pilgram gibt zu bedenken, dass nicht alle Aufwendungen ersetzt würden. Die Hilfen für Familien, die nicht unter die Regelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fielen, würden nicht erstattet. Er bedauere, dass trotz umfangreicher Bemühungen die Fallzahlen weiter zunehmen würden. Möglicherweise müssten das Leistungsangebot mit dem Ziel, die Fallzahlen zu reduzieren, überarbeitet werden.

 

Frau Grehling stellt klar, dass seitens der Fachverwaltung bestätigt worden sei, dass sich der Mehrbedarf ausschließlich aus Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ergeben habe. Im Übrigen seien die Ansätze auskömmlich.

Es sei verständlich, dass der Umfang der Leistungen teilweise Unverständnis herbeiführe. Als Beispiel führt sie die Notwendigkeit an, Aufwendungen für Privatunterricht erstatten zu müssen. Hier habe die gerichtliche Klärung allerdings eindeutig eine Kostentragungslast bei der Stadt bestätigt.

Sie gibt weiter an, dass die Fallzahlentwicklung im HzE-Bereich kein rein Aachener Problem sei. Sie gehe davon aus, dass die in Arbeit befindlichen Benchmarks dies auch bestätigen werden.

Es bleibe festzuhalten, dass das Kernanliegen der Fachverwaltung darin liege, alles Notwendige zu tun und alles Unnötige zu vermeiden.

Sie stellt klar, dass die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Ausnahme der Personalkosten vollständig erstattet würden.

 

Ratsherr Kühn bittet um Erklärung, warum kein Vertreter der Fachverwaltung an der Sitzung teilnehme.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Fachverwaltung momentan in der Bewältigung der schwierigen Unterbringungssituation der Flüchtlinge gebunden sei.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig und ohne Enthaltung,
 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei

Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet werden.

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Anlagen zur Vorlage