08.09.2015 - 12 2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Das Gesamtvolumen der Hilfen zur Erziehung wird sich wegen der zunehmenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge um 10 Millionen € auf insgesamt 56 Millionen € erhöhen. Eine zeitversetzte Rückerstattung der Leistungen für UmF findet durch den überörtlichen Sozialhilfeträger statt. Eingliederungshilfen und Schulbegleitung sind diesmal in der Übersicht anders dargestellt. Herr Krott verweist auf die gute Arbeit der Sozialen Dienste bei zunehmender Mehrbelastung und möchte die Schulbegleitungen erneut separat thematisieren. Bzgl. der weiteren Finanzierung von Flüchtlingen  bezieht sich Frau Scheidt auf Äusserungen des Bundesfinanzministers, der den Kommunen unkomplizierte Unterstützung zugesagt hat.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt,
 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei

Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage