17.09.2015 - 8 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Beus erläutert Frau Hildersperger kurz, dass die vorgesehene Entwässerung mit der STAWAG so abgestimmt sei. Der 1,2 km lange Regenwasserkanal sei aufgrund anderer Notwendigkeiten bereits gebaut, so dass die Nutzung für dieses Baugebiet sinnvoll sei.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – gemäße § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- in den schriftlichen Festsetzungen die ausnahmsweise Überschreitung für Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festzusetzen.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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