17.09.2015 - 9 Gestaltungssatzung - Kornelimünster West / Ober...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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