02.09.2015 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Triere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 02.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Willen nimmt Bezug auf die Vorlage und erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die eingearbeiteten Änderungen. Zwischenzeitlich habe der Vorhabenträger gewechselt und neue Anforderungen seien gestellt worden. Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sei die Planung in
2 eigenständige Verfahren aufgeteilt worden; zum einen für das Gebiet für den Einzelhandel/Gewerbe und zum anderen für das städtische Grundstück mit Wohnbebauung. Das Grundstück für den Futtermittelhandel sei aus dem Verfahren herausgenommen worden. Der Bebauungsplan für den Einzelhandel sei in mehrere Segmente eingeteilt: einem Drogeriefachmarkt, einem Discounter, einem Vollsortimenter und einem Fachmarktzentrum. Der Einzelhandel sei im Erdgeschoss, Büros- und Arztpraxen seien im Obergeschoss vorgesehen. Die Erschließung werde über die Trierer Straße und über das Wohngebiet Rombachstraße erfolgen. Eine komplette Umplanung des Verkehrsknotenpunktes Trierer Straße/Karl Kuck Straße/Vennbahnweg einschließlich der Signalanlage sei zwingend erforderlich, um das Ein- und Ausfahren nach links und rechts zu ermöglichen. Die Zulieferung erfolge ausschließlich über die Trierer Straße und werde zur Rombachstraße mit einer Lkw-Sperre zur Rombachstraße unterbunden. Das Grundstück soll grundsätzlich nach Betriebsschluss mit einer Schranke für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Neben dem Verkehrsgutachten liege auch ein Lärmgutachten vor. Auf dieser Grundlage würden entsprechende Lärmschutzwände eingeplant, um die Belastung für das angrenzende Wohngebiet gering zu halten. Kundenstellplätze seien genügend geplant; die vorgesehene Tiefgarage werde von der Heussstraße aus erschlossen und bleibe überwiegend Mitarbeitern und Mietern vorenthalten.
Ratsfrau Lürken bedankt sich bei Herrn Willen für den Vortrag. In einem langwierigen Prozess sei eine gute Lösung für Brand gefunden worden. Obwohl in der Einwohnerfragestunde die Befürchtungen des Einzelhandels angesprochen worden seien, könne kein Konkurrenzschutz geschaffen werden. Dennoch hoffe die Bezirksvertretung, dass der Einzelhandel gestärkt und das Areal attraktiv gestaltet werde. Für die CDU-BF sei es wichtig, den Verkehrsknotenpunkt an der Trierer Straße zu entschärfen und die Unfallgefahr dort zu vermindern. Daher begrüße sie die Bereitschaft des Investors zur Umsetzung. Allerdings sollte geprüft werden, ob im Zusammenhang mit dem Projekt auch eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Elektrotankstelle errichtet werden könne. Da die Fa. Aldi die Absicht habe, 50 Märkte mit Elektrotankstellen auszustatten, sei es wünschenswert und ein wichtiges Zeichen, wenn eine entsprechende Anlage in Brand installiert würde. Sie schlägt deshalb vor, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss signalisiert, an dieser Stelle eine solche Station einzurichten.
Herr Hußmann von der GRÜNE-BF begrüßt die Stärkung des Einzelhandels in Brand und fragt nach den Bäumen, die in diesem Gebiet gepflanzt werden sollen. Seinerzeit sei vom Fachbereich Umwelt für den Bau des Obi-Marktes in der Debyestraße eine Dachbegrünung vorgesehen worden. Die von der Politik gewünschte Solaranlage nebst Elektroladestation solle im Beschluss und im Vertrag verankert werden, da eine Absichtserklärung nicht ausreiche.
Die Frage von Herrn Hußmann nach dem Schallschutz zu den Gebäuden Heussstraße hin beantwortet Herr Willen und verweist in diesem Zusammenhang auf das eingeholte Lärmschutzgutachten. Eine Dachbegrünung sei verworfen worden, weil sie nicht genügend Öko-Punkte erziele.
Herr Müller von der SPB-BF bedankt sich für die Dokumentation und fragt nach, was mit den Fahrzeugen passiere, die aus dem Brander Feld kommend über die Schagenstraße auf die Rombachstraße kämen. Diese müssten zunächst nach rechts abbiegen, um dann nach links in die Zufahrt zum Parkplatz abzubiegen, obwohl dort bereits heute ein hohes Verkehrsaufkommen gegeben sei. Inwieweit sei der Linksabbieger vom Verkehrsgutachter berücksichtigt worden.
Für die Verwaltung bestätigt Herr Willen, dass der Verkehrsgutachter die Linksabbieger zum Grundstück berücksichtigt habe. Der Versatz der Zufahrt solle die Attraktivität für den Durchgangsverkehr von der Schagenstraße zur Trierer Straße über das Betriebsgrundstück vermindern. Auf den Hinweis von Frau Pauli, dass die Gutachten nicht als Anlage der Vorlage verfügbar seien, verweist Herr Willen auf die Möglichkeit, die Fachgutachten in der Offenlage einzusehen.
Ratsfrau Lürken schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand darum bittet, dass eine Photovoltaikanlage mit Elektrotankstelle im Durchführungsvertrag verankert wird. Die weitere Beschlussfassung erfolge durch die Fachausschüsse und den Rat.
Ratsherr Blum von der FDP bittet um besondere Vorsicht bei der Abfassung des Beschlusses. Er begrüßt die Einrichtung von Solaranlage und Elektroladestation; allerdings habe der Investor im interfraktionellen Gespräch erörtert, warum dies nicht realistisch sei.
Herr Willen bestätigt, dass die Photovoltaikanlage im Vorhaben- und Erschließungsplan festgesetzt werde könnte. Im Durchführungsvertrag könne zudem diese Anlage gesichert werden.
Nach weiteren Beiträgen von Ratsfrau Lürken und Herrn Hußmann formuliert Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns einen ergänzenden Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 953 - Trierer Straße/Vennbahnweg - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 129 des Flächennutzungsplanes 1980 - Trierer Straße/Vennbahnweg - aufzustellen und in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.
Weiterhin wird der Planungsausschuss gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Photovoltaikanlage mit Elektrotankstelle im Durchführungsvertrag verankert wird.
Anlagen zur Vorlage
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