02.09.2015 - 9 Bebauungsplan Nr. 943 -Rombachstraße/Vennbahnwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 02.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Vorlage wird verwiesen. Ergänzend teilt Herr Willen mit, dass es zu diesem Bebauungsplan keine Änderungen gegeben habe. Er stellt den BP 943 anhand der Power-Point-Präsentation vor. Das Erschließungssystem sei versetzt zur Schagenstraße vorgesehen. Für die Stichwegeerschließung sei eine Wendeschleife erforderlich; Fußgänger und Radfahrer können den Weg unter Haus Vennbahnblick nutzen. Der vorgesehene Geschoßwohnungsbau - entsprechend der Wohnhäuser in der Rombachstraße - werde mit zurückversetztem Obergeschoss gebaut.
Stellplätze würden in ausreichender Anzahl in einer Tiefgarage geschaffen. Die zu berücksichtigenden Lärmimmissionen seien in 2 Lärmpegelbereiche eingestuft worden. Insgesamt würden 70 Wohneinheiten geschaffen.
Herr Hußmann von der GRÜNE-BF bittet sicherzustellen, dass LKW-Verkehr nicht über die Rombachstraße in den Standort einfahren kann.
Herr Willen bekräftigt, dass im Durchführungsvertrag eine LKW-Sperre verbindlich festgesetzt werde. Die Zufahrtstraße zum Parkplatz werde durch einen Parkstreifen verengt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 - Rombachstraße/Vennbahnweg - aufzustellen und in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
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