09.09.2015 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr P.-L.: Kann die Verwaltung erläutern, welche Verfahren bzw. Satzungen verabschiedet sein müssen, um mit der Vermarktung der Grundstücke des 1. Bauabschnitts Richtericher Dell zu beginnen?

Frau Prenger Berninghoff, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass mit einer Vermarktung begonnen werden kann, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Nach einem Satzungsbeschluss müssen bis zum Beginn der Bebauung jedoch noch viele Vorbereitungen umgesetzt werden. Frau Prenger Berninghoff verweist hier auf die Vorlage.

Herr P.-L. fragt nach, ob der Satzungsbeschluss weit vor Beginn der Vermarktung beschlossen werden muss.

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass mit einer Bebauung erst dann begonnen werden kann, wenn nach Satzungsbeschluss die Grundstücke parzelliert sind und das Baugebiet erschlossen ist.

 

 

Herr M. stellt folgende Frage an die Verwaltung:

Ein so großes Projekt wie der Bau der Umgehungsstraße wird erst im Laufe der Planungen konkretisiert, und es fallen unvorhersehbare Dinge auf. Es werden aber schon Kosten und Zeit verbraucht. Wann und wo kann man die Wirtschaftlichkeitsrechnung zu diesem Projekt einsehen?

Frau Prenger Berninghoff erläutert, dass eine Kostenaufstellung im Rahmen des Bürgerbegehrens, auch über die Kosten der Straße – allerdings mit Ausnahme der Brücke über den Amstelbach – erstellt worden ist. Bei einer Straße im derzeitigen Planungszustand werden im Laufe des Verfahrens weitere Teilplanungen, z.B. die Querschnittplanung, vorgenommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Im Bebauungsplan müssen die Kosten geliefert werden.

Herr M. fragt nach, wann die groben Kosten auf dem Tisch liegen.

Frau Prenger Berninghoff sagt zu, dass diese Frage schriftlich beantwortet werde.

 

Herr Sch. fragt bei der Verwaltung nach, welche gültige Beschilderung im Bereich Grünenthal gilt.

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die derzeit eingeklappte Beschilderung zwischen Zehnthof und den Bahnschienen Grünenthal nur für die Sperrzeit während der Krötenwanderung gültig ist. Der Anliegerbereich erstreckt sich vom Zehnthof bis zur Einmündung Grünenthal in die Karl-Friedrich-Straße.

 

Herr Sch. stellt folgende Frage an die Politik:

Beginnen die Baumaßnahmen zum ersten Bauabschnitt, wenn die Straße fertig ist?

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne stellt klar, dass mit der Bebauung begonnen werden kann, sobald die Straße nutzbar ist.

 

Herr L. richtet folgende Frage an die Verwaltung:

Im Questio-Gutachten sind sachliche und handwerkliche Fehler vorhanden. Können bis 2017/2018 nicht die tatsächlichen Prognosen als neue Planungsgrundlage zu Grunde gelegt werden?

Frau Prenger Berninghoff sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

Herr M. richtet folgende Frage an die CDU:

Kann man garantieren, dass die Umgehungsstraße fertiggestellt ist, wenn überhaupt mit der Bebauung begonnen wird?

Herr Bezirksvertreter Pontzen erläutert, dass die Straße befahrbar sein muss, bevor mit der Bebauung begonnen wird.

Herr M. fragt nach, was passieren wird, wenn der 1. Bauabschnitt fertig sei, die Straße aber noch nicht.

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass unter allen politischen Parteien im Bezirk der Konsens bestehe, dass durch die Bautätigkeit keine Mehrbelastung der bestehenden Straßen entstehen dürfe.

 

Frau L. stellt folgende Frage an die Verwaltung:

Im Questio-Gutachten sind sachliche und handwerkliche Fehler vorhanden. Korrigiert wurden lediglich die Schreibfehler. Warum wurden nicht alle Fehler im Gutachten korrigiert?

Frau Prenger Berninghoff sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

Herr K. richtet folgende Frage an die CDU:

Es sind klare Verhältnisse gewünscht: Erst die Straße, dann die Häuser. Warum kann die Politik diesen klaren Beschluss nicht beschließen?

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne verweist auf den unter TOP 4 zu fassenden Beschluss.

 

Hinweis:

Die schriftliche Beantwortung der Fragen aus der Einwohnerfragestunde ist im Ratsinformationssystem unter dem TOP ‚Mitteilungen‘ in einer der folgenden Sitzungen der Bezirksvertretung Richterich einsehbar.

 

 

 

 

 

 

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