11.11.2015 - 6 Verlegung des Wochenmarktes Aachen-Mitte zum El...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piratenfraktion, erklärt Bezug nehmend auf den fraktionseigenen Antrag, dass dieser aufgrund der Aussage der Marktbeschicker, der Elisenbrunnen sei leichter erreichbar, gestellt worden sei. Allerdings sei man befremdet über die Aussage der Verwaltung, dass sich durch eine Verlegung des Wochenmarktes zum Elisenbrunnen eine Problematik durch im Elisengarten parkende LKWs ergebe, würden doch die Sondergenehmigungen hierfür eigens von der Stadt ausgestellt. Leider sei der Bendplatz zum Abstellen der LKWs aufgrund der geltenden Höhenbeschränkung und seiner Reservierung als Abstellfläche im Rahmen des Weihnachtsmarktes keine adäquate Lösung, weshalb nun die Wiedereinführung des Marktliners angeregt worden sei. Seines Wissens nach habe es hierzu schon Anträge aus anderen Fraktionen gegeben, weshalb die Piratenfraktion auf eine erneute Antragstellung verzichtet habe, einer Wiedereinführung aber durchaus positiv entgegenstehe.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss sich deshalb dem Verwaltungsvorschlag mehrheitlich angeschlossen habe, weil der Wochenmarkt auf dem Marktplatz auch dazu geeignet sei, diesen Bereich der Stadt mit Nahversorgung zu versehen und zur Attraktivierung des Marktplatzes beizutragen. Man habe deshalb, wie von Ratsherrn Pütz bereits angesprochen, noch einmal die Frage aufgeworfen, ob nicht das Problem der verkehrstechnischen Erschließung des Markplatzes anders gelöst werden könne, als es heute der Fall sei, was positive Resonanz in der Ausschusssitzung gefunden habe. Allerdings bedürfe dieser Vorschlag nun entsprechender Umsetzung und Begleitung.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, den Wochenmarkt in Aachen-Mitte (dienstags und donnerstags) auf dem Marktplatz vor dem Rathaus zu belassen und von einer dauerhaften Verlegung des Wochenmarktes zum Elisenbrunnen abzusehen.

 

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Anlagen zur Vorlage