01.12.2015 - 7 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg stellt die Frage, wie vor Erlass der nun vorgesehenen Satzung bei der Inrechnungstellung von Entgelten bei der Einräumung von Rechten an Straßen verfahren worden sei.

 

Herr Larosch erläutert, dass bisher aufgrund von Einzelfallverträgen abgerechnet worden sei. Zur Erhöhung der Transparenz sei nunmehr beabsichtigt, eine Entgeltordnung im Wege einer Satzung zu erlassen. Dies entspräche der gängigen kommunalen Praxis.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg möchte weiter wissen, ob durch diese Entgeltordnung finanzielle Unterschiede zur bisherigen Praxis aufträten.

 

Herr Larosch verneint, dass durch den Erlass der Entgeltordnung inhaltlich veränderte Abrechnungen erfolgen würden. Die Satzung sorge lediglich für zusätzliche Transparenz.

 

Ratsherr Pilgram erfragt, wie die Höhe der Entgelte errechnet worden sei. Zudem stellt er die Frage, ob durch Erlass der Satzung positive Effekte für den Haushalt zu erwarten seien.

 

Herr Larosch gibt an, dass keine weitere Verbesserung zu erwarten sei, da die voraussichtlichen Abrechnungen, noch auf der Rechtsgrundlage der jeweiligen Verträge basierend, bereits im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt seien. Die vorgesehenen Entgeltsätze basierten nicht auf einer Neuberechnung, sondern entsprächen den bisherigen Sätzen aufgrund vertraglicher Regelung. Sie würden sich auch an üblichen Sätzen anderer Städte orientieren.

Er nehme gerne als Anregung auf, eine Neukalkulation zu prüfen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig und ohne Enthaltung, die beigefügte Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage