01.12.2015 - 9 Wirtschaftsplan 2016 der eigenbetriebsähnlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Linsen von Thenen greift einen Hinweis der Vorlage auf, nach der die beschlossene Wiederbesetzungssperre Mehrbelastungen für das Personal bedeuten. Diese Mehrbelastungen könnten ihrerseits nicht toleriert werden.

 

Ratsherr Teuku fragt an, woraus die Erhöhung im Bereich der sonstigen Aufwendungen der Abfallwirtschaft von nahezu 60 % resultiere. Außerdem rege er an, dem ALRV die für den CHIO anfallenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

Frau Grehling erwidert, dass eine Abrechnung mit dem ALRV für den CHIO zwar durchaus denkbar, allerdings aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bisher nicht möglich sei. Eine eventuelle Erstattung könne erst bei Neuverhandlung der vertraglichen Grundlage berücksichtigt werden.

Frau Grehling sagt zu, eine Erläuterung der im Laufe der Sitzung nicht erklärbaren Kostensteigerung im Bereich der sonstigen Aufwendungen der Abfallwirtschaft von ca. 103.200 Euro auf 160.500 Euro, mithin ca. 60 %, noch vor der nächsten Ratssitzung nachzureichen.

 

Ratsherr Pilgram stellt in Frage, dass im Bereich der Straßenreinigung keine Aufwendungen für Strom, Wasser und Gas anfielen.

Zudem fordert er, dass freiwillige Leistungen des Stadtbetriebes angesichts der Haushaltslage transparent dargestellt und beziffert werden sollen.

Er ergänzt, dass gem. dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und dem Stadtbetrieb unklar seien.

Er fragt an, wie hier eine Verbesserung angestrebt werde.

Schließlich möchte er wissen, wie mit dem im Wirtschaftsplan verankerten neuerlichen Defizit von rund 3 Mio. Euro pro Jahr umgegangen werden solle.

 

Frau Grehling erläutert, dass das Ergebnis des Stadtbetriebes zwar im Wirtschaftsplan negativ ausfiele, im Jahresabschluss allerdings in der Regel eine Überdeckung ausweise. Insofern stelle sich eher die Frage, inwieweit die vorsichtige Planung zugunsten des Haushaltsplans realistischer gestaltet werden könne.

Bezogen auf den GPA-Bericht gibt sie an, mit den beschriebenen Mängeln in der Abstimmung der Leistungsbeziehungen ebenfalls unzufrieden zu sein. Es sei offenkundig notwendig, dass die Abstimmung und der Informationsfluss insbesondere im Rahmen der stattfinden Inventur verbessert werde.

 

Herr Platzek erläutert, dass für die Straßenreinigung keine Aufwendungen für Strom, Wasser und Gas enthalten sei, da sie auf dem Gelände der Straßenunterhaltung am Freunder Weg untergebracht sei. Da hier lediglich ein Zähler vorhanden sei, könne in der Abrechnung mit den Lieferanten keine Trennung erfolgen. Anstelle dessen erfolge die Zuordnung zwischen Straßenreinigung und –unterhaltung im Rahmen der innerbetrieblichen Verrechnung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die sonstigen Aufwendungen im Bereich der Abfallwirtschaft steigen einmalig im Jahr 2016, da im Rahmen der Bewirtschaftung der Alt-Deponie Maria-Theresia im kommenden Jahr erhöhte Aufwendungen für Gutachten bzw. Ingenieurleistungen erwartet werden, die im Zusammenhang mit der dort vorhanden Gasverstromungsanlage und insbesondere der Begutachtung des Sickerwassers sowie einer Sanierung der baulichen Anlagen stehen.

Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Mehraufwand. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Aufwand in den kommenden Jahren für die sonstigen Betriebsaufwendungen wieder auf den Stand von 100.000 bis 115.000 Euro einstellen wird.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig und ohne Enthaltung den Beschluss des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3334&TOLFDNR=71672&selfaction=print