01.12.2015 - 4 Mitteilungen / Berichte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling verweist auf eine am selben Tag versandte Information an die Fraktionen und eine entsprechende Presseerklärung, nach der die bisherige Haushaltsplanung einschließlich der Veränderungsnachweisung für das Jahr 2016 überarbeitet werden müsse.
Die Ankündigung sei eingegangen, dass eine Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro fällig werde. Der Haushaltsansatz habe im Jahr 2015 183 Mio. Euro Gewerbesteuererträge vorgesehen. Bereits zum Haushaltsplanentwurf 2016 wurde die Erwartung deutlich korrigiert. Ausgehend vom bisher unterstellten Gewerbesteuerertrag 2015 in Höhe von zwischen 171 Mio. und 173 Mio. Euro wurde der Haushaltsansatz 2016 in der Planung auf 175 Mio. Euro festgeschrieben. Aktuell betrage das Gewerbesteueraufkommen lediglich 169,4 Mio. Euro. Von diesem Sockel sei die o.g. Rückzahlung in Höhe von 7,4 Mio. Euro noch abzuziehen.
Hieraus werde ersichtlich, dass die bisherige Steuerplanung im Haushaltsplan 2016 zu optimistisch ausfalle und daher korrigiert werden müsse, insbesondere deshalb, weil nach aktuellem Kenntnisstand mindestens ein Teil dieser Rückzahlung strukturell sei und damit eine Reduzierung des Gewerbesteuerertrages dauerhaft auftrete.
Die damit einhergehende Verschlechterung im Haushaltsplan 2016 führe ohne Gegensteuerungsmaßnahmen dazu, dass der Eigenkapitalverzehr in jedem Jahr der Haushaltsplanung 2016 oberhalb von 5 % liege.
Man wolle die Haushaltsplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterbrechen, sondern mithilfe der Information der Fraktionen eine Berücksichtigung in den laufenden Haushaltsplanberatungen ermöglichen. Unter Umständen seien Sondersitzungen zur Haushaltsplanberatung im Januar jedoch notwendig.
Sie ergänzt, dass eine Deckung dieser Verschlechterung wohl nicht allein aus den allgemeinen Deckungsmitteln zu bewerkstelligen sei, sondern auch Einzelmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden müssten.
Ziel sei es weiterhin, einen genehmigungsfähigen Haushalt zur Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit zur Verabschiedung zu erstellen. Aktuell sei jedoch nicht davon auszugehen, dass dies im bisherigen Zeitplan geschehen könne, sodass sich die Verabschiedung des Haushalts möglicherweise bis in den März 2016 verschieben könne.
Ergänzend führt sie aus, dass sich die übrigen Steuererträge wie im Entwurf bereits berücksichtigt erfreulich entwickeln würden. Eine weitergehende Kompensation der Gewerbesteuerrückgänge könne hieraus allerdings nicht erfolgen.
Ratsfrau Plum stuft die neuerliche Entwicklung als sehr unerfreulich und bedenklich ein. Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung sei sie optimistisch gewesen, dass das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushalts erreichbar gewesen sei. Nunmehr sei neu zu beraten und zu entscheiden, wie die Genehmigungsfähigkeit erreicht werden könne.
Ratsherr Pilgram wendet ein, dass Überlegungen, auch im Sinne einer qualifizierten Aufgabenkritik, bereits in der Vergangenheit hätten getätigt werden müssen. Schon zuvor sei erkennbar gewesen, dass die Gewerbesteuerentwicklung rückläufig sei. Bereits im Koalitionsvertrag sei die notwendige Haushaltskonsolidierung verankert worden. Bisher seien jedoch keine dahingehenden Bemühungen, z.B. in einem Konsoildierungskonzept erkennbar. Eine vorausschauende Planung liege insbesondere in der Verantwortung der Politik.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt ebenfalls an, über die Entwicklung nicht erfreut zu sein. Die überraschende Anpassung zwinge die Politik dazu, Verantwortung zu übernehmen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt erreichen zu können. Ergänzend fragt er an, wie sich der verminderte Gewerbesteuerertrag auf die Schlüsselzuweisungen auswirke.
Frau Grehling führt bezogen auf diese Frage aus, dass die erwarteten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016 unverändert blieben, da es sich um stichtagsbezogene Berechnungsgrundlagen handle, deren Ergebnis bereits im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurde. Möglicherweise könne jedoch die Ertragserwartung der Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Planung verbessernd angepasst werden. Allerdings sei nicht zu erwarten, dass die möglicherweise erhöhten Schlüsselzuweisungen den Gewerbesteuerrückgang in Gänze kompensieren.
Insbesondere eine weitere Steigerung der Verbundmasse seitens des Landes, die die Grundlage für eine weiter erhöhte Schlüsselzuweisung darstelle, sei fraglich. Beachtet werden müsse in diesem Zusammenhang auch, dass sich die erwarteten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016 bereits auf einem historischen Höchststand befänden.
Sie ergänzt, dass auch im Jahresabschluss 2014 das inzwischen bekannte Rechnungsergebnis der Gewerbesteuer lediglich rund 166 Mio. Euro betrage.
Ratsherr Helg pflichtet Ratsherrn Pilgram bei, wonach der Rückgang der Gewerbesteuer vorhersehbar gewesen sei. Aus seinen Notizen könne er entnehmen, dass auch in der vorherigen Sitzung im September das Gewerbesteueraufkommen 2015 noch 169 Mio. Euro betragen habe und damit keine Veränderung vorliege.
Festzustellen sei insbesondere, dass die stetige Steigerung der Gewerbesteueraufkommen in den vergangenen Jahren mit Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2014 ein Ende gefunden habe. Er schlägt vor, bereits jetzt einen Termin für eine Sondersitzung zur Beratung des Haushalts im Januar 2016 festzusetzen.
Frau Grehling erwidert hierzu, dass in den Monaten September bis Dezember in den vergangenen Jahren Zuwächse der Gewerbesteuer verbucht werden konnten. Insofern konnte noch im September davon ausgegangen werden, dass das in der Haushaltsplanung angenommene Rechnungsergebnis für 2015 in der Höhe zwischen 171 Mio. und 173 Mio. Euro realistisch sei. Der nunmehr erfolgende Rückgang sei nicht prognostizierbar gewesen.
Die Hebesatzerhöhung habe keine Auswirkungen auf die nunmehr zu tätigende Rückzahlung. Vielmehr basieren die Rückzahlungen auf korrigierten Festsetzungsbescheiden der Gewerbesteuerpflichtigen, deren Prüfungsgegenstand bereits mehrere Jahre in der Vergangenheit lägen. Mithin sei eher wahrscheinlich, dass die Gewerbesteuerkorrektur ohne die vorgenommene Hebesatzanpassung höher ausgefallen wäre.
Die Festsetzung einer Sondersitzung des Finanzausschusses sei zunächst nicht notwendig. Sie schlage vor, zunächst die Fachausschussberatungen abzuwarten. Schließlich tage der Finanzausschuss planmäßig ohnehin im Januar. Zu diesem Termin werde dem Finanzausschuss eine aufbereitete Veränderungsnachweisung vorgelegt. Sie biete aber selbstverständlich an, sich gerne im Vorfeld zu den Sitzungen an entsprechenden Vorbereitungsgesprächen zu beteiligen.
Ratsfrau Plum gibt an, dass die Erläuterungen von Frau Grehling zum überraschenden Verlauf der Gewerbesteuer nachvollziehbar seien.
Das wiederholte Erinnern an die Notwendigkeit der Aufgabenkritik sei nicht zielförderlich. Die nunmehr vorliegenden Produktblätter mit Zielen und Kennzahlen eröffneten die Möglichkeit, eine Steuerung zu installieren und Potentiale zu identifizieren. Als Beispiel sei das Flächenmanagement genannt, das in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement erfolge.
Ihrer Meinung nach seien Freiräume im Haushalt in den vergangenen Jahren nahezu vollständig ausgefüllt worden. So hätten Einsparungen häufig die finanzielle Voraussetzung geschaffen, damit prioritäre Leistungen ermöglicht werden konnten. So lebe die Stadt Aachen zwar nicht über Ihre Verhältnisse; sie leiste sich aber umgekehrt Maßnahmen und Projekte, die nicht zwingend erforderlich seien. Als Beispiel nennt sie den Kulturbereich. Es sei sicher nicht gewollt, dass keine Kulturförderung mehr stattfinde. Man müsse aber überlegen, ob die Leistungsvielfalt angesichts der Haushaltslage nicht eingeschränkt werden müsse.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg kann die Kritik an der Berechnung des Gewerbesteueransatzes im Haushaltsplanentwurf 2016 nicht nachvollziehen. Seiner Ansicht nach seien die Ansätze seriös prognostiziert worden. Mit der neuerlichen Entwicklung habe man nicht rechnen können.
Bezogen auf die von Ratsherrn Pilgram angesprochene Festschreibung der Haushaltskonsolidierung im Koalitionsvertrag zitiert er aus dem Vertrag, nachdem kein „Konsolidierungspapier“ angestrebt werde, sondern die Haushaltskonsolidierung als notwendige Querschnittsaufgabe von Verwaltung und den Ausschüssen, nicht nur des Finanzausschusses, vorangetrieben werde.
Ratsherr Pilgram erwidert, dass er keine Kritik an der Berechnung der Verwaltung habe üben wollen. Vielmehr müsse die Politik mehr Voraussicht und Verantwortung zeigen. Sein Verständnis des Koalitionsvertrages sei es, dass die Haushaltskonsolidierung als gemeinsame Aufgabe aktiv von der Politik angegangen werden müsse.
Als Beispiel für eine erfolgreiche Strukturveränderung könne er die Volkshochschule benennen, in der durch eine Strukturkommission Maßnahmen zum Erhalt der Rücklagen trotz rückläufiger Ertragssituation getroffen wurden.
Ein Negativbeispiel sei die Strukturkommission im Kulturbereich, deren alleiniges Ziel seiner Ansicht nach der Erhalt des status quo gewesen sei.
Seiner Meinung nach habe die Politik die Handlungsnotwendigkeit noch nicht verinnerlicht. Strukturelle Anpassungen seien unvermeidlich.
In vergangenen Jahren sei es schließlich auch möglich gewesen, Mindererträge in zweistelliger Millionenhöhe, damals noch in D-Mark, aufzufangen.
Frau Grehling bestätigt noch einmal, dass der Gewerbesteuerrückgang nicht vorhersehbar gewesen sei. Sie rechnet vor, dass die Differenz zwischen dem Ansatz von 183 Mio. Euro und dem jetzigen Sollstand von 169 Mio. Euro bereits 14 Mio. Euro, mithin ca. 28 Mio. D-Mark ausmache.
Der Haushalt sei ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr in der Lage, diese Ertragseinbußen zu verkraften. Gemeinsames Ziel aller Parteien und der Verwaltung müsse es nun sein, gemeinsam einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Ratsherr Helg stellt klar, dass er keine Kritik an der Berechnung der Verwaltung habe üben wollen. Auch sein Anliegen sei es, dass nun gemeinsam und aktiv an einem genehmigungsfähigen Haushalt gearbeitet werde.
Ratsherr Pilgram bemängelt, dass die angesprochenen Produktblätter nicht mit den Einladungen zur Haushaltsberatung in den Fachausschüssen versendet wurden. Somit könne über die Ziele nicht adäquat beraten werden. Außerdem seien die Produktblätter nicht ausreichend erläutert.
Frau Grehling legt dar, dass die Entwicklung der Produktblätter bereits im vergangenen Haushaltsjahr dargestellt wurde. Seit diesem Jahr seien die Produktblätter auch im Haushaltsplanentwurf enthalten und damit der Beratung ausdrücklich zugänglich. Ein erneuter Versand sei damit nicht notwendig. Sie verweist auf ihre Haushaltsrede, nach der die Politik „gebeten“ worden sei, die in den Produktblättern dargestellten Leistungen, Ziele und Kennzahlen zu diskutieren. Sie weist allerdings darauf hin, dass fachliche und fachpolitische Fragestellungen nicht durch das Finanzdezernat, sondern durch die jeweiligen Produktverantwortlichen, die im Produktblatt namentlich benannt seien, zu behandeln seien.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt an, mit den dargestellten Produktblättern überwiegend gut arbeiten zu können. Das Instrument der Produktblätter werde in den Fraktionsberatungen zum Haushalt auch genutzt.