01.12.2015 - 20 Kommunalinvestitonsförderungsgesetz;Ratsantrag ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Fischer plädiert dafür, die einmalige Chance zu nutzen, mithilfe der Gesamtförderung in Höhe von 14,7 Mio. Euro den Einstieg in den elektromobilen ÖPNV zu bewerkstelligen. Die Einführung elektromobil betriebener Linien sei ein wesentlicher Bestandteil des Luftreinhalteplans.
Er bedauert, dass entgegen der ursprünglichen Absicht der Verwaltung, die gesamten Fördermittel für die Beschaffung von E-Bussen zu verwenden, nunmehr eine Verteilung auf verschiedene Bereiche vorgesehen sei.
Zudem stelle die vollständige Verwendung für den ÖPNV ein deutliches Signal für den Finanzierungsrückhalt des ÖPNV dar. Angesichts der mehrfachen Tarifsteigerungen und der Verspätungen sei der ÖPNV derzeit in der Öffentlichkeit eher negativ wahrgenommen werde.
Ratsfrau Plum favorisiert die in der Vorlage dargestellte Verteilung der Fördermittel. Es handle sich nicht um eine willkürliche Verteilung. Vielmehr könnten mit dieser Verteilung zwei Linien elektromobil betrieben werden. Zusätzlich könne man eine dringend notwendige Schulsanierung und einen Teil des notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung finanzieren.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bestätigt, dass die Beschaffung von Elektrobussen in seinem Sinne sei. Er stellt fest, dass mehr als 50 % der Fördermittel hierfür vorgesehen seien. Er gibt zu bedenken, dass für die Frage, inwieweit ein Elektrobus umweltverträglicher ist, insbesondere die Quelle des verwendeten Stroms verantwortlich sei. Schließlich müsse bei der Priorisierung beachtet werden, dass im Gegensatz zum elektromobilen ÖPNV ein Rechtsanspruch auf U3-Betreuung bestünde, der erfüllt werden müsse. Da auch die Sanierung der Schule notwendig sei, handle es sich bei der vorgeschlagenen Verteilung um einen wohlüberlegten Vorschlag.