17.11.2015 - 4 Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/inne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Tagesordnungspunkt 4 legt Herr Biesing einen ergänzenden Beschlussvorschlag vor und erläutert diesen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erstellen, wie eine der Verantwortung entsprechende Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schulweghelferinnen und –helfer finanziell deutlicher honoriert werden kann. Der besondere Einsatz dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht aus einem Ehrenamt mit Verpflichtungen, auf das sich Kinder, Eltern und Schulen täglich verlassen können müssen.“

 

In der folgenden Diskussion machen die Vertreter der CDU-, SPD- und Piraten-Fraktion deutlich, dass mit der neuen Regelung keine Abwertung der Tätigkeiten der Schulweghelferinnen und –helfer beabsichtigt ist oder erfolgt. Die heute vorgelegte Vorlage wird als sinnvolle Fortsetzung der in der letzten Sitzung des Schulausschusses geführten Diskussion gesehen, die rechtliche Grundlage für die zu treffende Entscheidung ist einleuchtend.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erstellen, wie eine der Verantwortung entsprechende Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schulweghelferinnen und –helfer finanziell deutlicher honoriert werden kann. Der besondere Einsatz dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht aus einem Ehrenamt mit Verpflichtungen, auf das sich Kinder, Eltern und Schulen täglich verlassen können müssen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

1160

 

  1. Die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt dem Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

1610

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Anlagen zur Vorlage