03.12.2015 - 3 Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)1.1. Anp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
1.1. Anpassung AVV-Tarif zum 01.01.2016
Herr Geulen hält zu Punkt 1.1 einen Vortrag mit Hilfe einer Power Point Präsentation.
Herr A. Müller kritisiert die Preisanpassung beim Mobil-Ticket. Es sei ein struktureller Fehler, diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu kalkulieren. Einzig realistische Grundlage sollte vielmehr das Arbeitslosengeld II sein. Es sei zu wenig, um damit z. B. ein Ticket für einen Verwandtenbesuch in Höhe von 25,00 € zu decken. Er appelliere deshalb, einen anderen Weg zu finden und die Preise nicht weiter zu erhöhen oder gar Zuschüsse zu erwägen. Der Ausschuss habe es in der Hand Armut, die mit Harz IV geschaffen wurde, mit kleinen Mitteln hier beim Sozialticket zu lindern.
Das Gästeticket sei seiner Meinung nach mit 2,00 € zu preiswert.
Das Karnevalsnetzticket mit derzeit 15,20 € sollte beibehalten werden. Es könne Leute dazu bewegen, das Auto stehen zu lassen.
Er stellt den Antrag, das Mobil-Ticket nicht zu erhöhen und das Karnevalsticket beizubehalten.
Herr Schulz teilt mit,
- er beantrage den Satz beginnend mit „Ergänzend schlägt die Verbundgesellschaft vor …“ auf Seite 7, unter Nr. 3., Absatz 2 zu streichen. Diese weitere Erhöhung um 2,00 € wolle seine Fraktion nicht beschließen;
- werde seine Fraktion eine Beibehaltung des Karnevalstickets nicht mit tragen.
Herr Fischer stellt fest, Erhöhungen seien natürlich kein Vergnügungsthema. Der Bevölkerung sei es schwer zu vermitteln, wenn trotz Preiserhöhungen Leistungen nicht verbessert werden, z. B. fehlende Sitzplätze in überfüllten Bussen. Das Mobilticket habe Konstruktionsfehler, das sei ein Dilemma. Eine Erhöhung um 2,00 € sei zwar noch vertretbar, eine weitere Erhöhung setze aber das falsche Signal. Beim School&Fun-Ticket sei es gut, dass der Eigenanteil aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen trotz Erhöhung gleich bleibe bei 12,00 €.
Frau Breuer kündigt an, die CDU-Fraktion werde dem Entwurf zustimmen. Über das Mobil-Ticket sei ausgiebig gesprochen worden. Man erhöhe den Preis nicht gerne, bei der angespannten Haushaltslage sei es aber notwendig und mit 2,00 € sei die Erhöhung moderat geblieben. Eine weitere Erhöhung um 2,00 € für 2 Jahre im Voraus solle aber nicht beschlossen werden, da sollte erst einmal abgewartet werden.
Herr Blum meint, Wünsche gebe es viele, aber nicht alle könnten erfüllt werden. So sei es auch mit der Beibehaltung des Sozialtickets. Irgendjemand müsse das auch bezahlen, also die Kommune, die bekanntlich in finanziellen Schwierigkeiten sei. So bleibe der Politik nichts anderes übrig als die Erhöhung, die nicht willkürlich ausfalle, zu beschließen.
Herr Geulen gibt zu bedenken, dem sozialpolitischen Aspekt werde beim Mobilticket Genüge getan, da dies die erste Erhöhung seit 2011 sei. Für Gastwirte sei das Gäste-Ticket ein solidarisch ausgerichteter kalkulierter Preis. Für das nicht mehr angebotene Karnevalsticket, dessen Nachfrage rückläufig war, würden Ersatzlösungen angeboten, auch für Gruppen.
Insgesamt bemühe sich der AVV, einerseits Kosten einzusparen, dafür aber auf der anderen Seite Angebote zu erweitern. Die Kosten seien verursachungsgemäß berücksichtigt worden. Die Finanzierung – hauptsächlich Nutzerfinanzierung – sei ausgewogen.
Herr Fischer stellt 2 Fragen zum VRS-Tarif und zum NRW-Tarif, die Herr Geulen beantwortet:
Der AVV habe bei der Tarifkooperation mit dem VRS im Rahmen des Mitwirkungsrechtes auf eine Dämpfung bei den Preisstufen 6 und 7 gedrängt. Beim NRW-Tarif sei die Erhöhung um 2,3 % ein Durchschnittssatz; teilweise bleibe er unverändert.
Der Vorsitzende lässt zunächst über die Anträge abstimmen:
- Antrag des Herrn A. Müller
- Beibehaltung des Mobilitätstickets: mehrheitlich abgelehnt bei 1 Zustimmung
- Beibehaltung des Karnevalstickets: mehrheitlich abgelehnt bei 1 Zustimmung
- Antrag des Herrn Schulz, den oben aufgeführten Passus zu streichen:
einstimmig angenommen.
Anschließend fasst der Ausschuss den Beschluss zu 1.1.
1.2. Preisanpassung und Ertüchtigung des NRW-Tarifs
Auch zu diesem Punkt hält Herr Geulen einen Vortrag mit Hilfe einer Power Point Präsentation.
Eine Frage des Herrn A. Müller zur praktischen Umsetzbarkeit des NRW-Ticket-Verkaufs, der nunmehr bei Fahrtantritt in allen Fahrzeugen möglich sein soll, beantwortet Herr Geulen. Hierzu habe die Software in den Fahrzeugen geändert werden müssen. Es müsse entsprechend gegenüber den Bürgern kommuniziert werden.
Herr Fischer wünscht sich, dass der AVV gegenüber dem Bürger deutlich mache, dass dies ein großer Schritt und eine enorme Vereinfachung sei. Man müsse künftig nicht mehr zum Bahnhof gehen, sondern könne das Ticket dann z. B. beim Busfahrer lösen.
Zu der von Herrn Schulz geäußerten Bitte, der AVV solle bei Verhandlungen mit der Bahn diese davon überzeugen, dass hier auch die Bahncard gelten soll, teilt Herr Geulen mit, innerhalb von NRW gelte sie schon, nur nicht im reinen Verbund.
Nach einer weiteren Wortmeldung des Herrn Dr. Klöcker ergeht der Beschluss zu Punkt 1.2.
1.3. Anpassung des VRS-Tarifs im Rahmen der Tarifkooperation AVV/VRS
Nach einem Bericht des Herrn Geulen fasst der Ausschuss ohne Wortmeldung den Beschluss zu Punkt 1.3.
1.4. Mündlicher Sachstandsbericht zur Tarifkooperation AVV/VRS
Herr Geulen berichtet mündlich. Ein Beschluss hierüber ist nicht vorgesehen.
Beschlüsse:
1.1. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des AVV-Tarifs zum
01.01.2016 in dem dargelegten Umfang zu.
Im 2. Absatz der Nr. 3 auf Seite 7 der Erläuterungen zu dieser Vorlage werden der Satz 4 beginnend mit „Ergänzend schlägt die Verbundgesellschaft vor …“ sowie der folgende Satz gestrichen; sie sind damit nicht Bestandteil des Beschlusses zu 1.1.
1.2. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Preisanpassung und der Ertüchtigung
des NRW-Tarifs in dem dargelegten Umfang zu.
1.3. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die vorgestellte Anpassung des VRS-Tarifs
im Rahmen der Tarifkooperation AVV/VRS zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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