24.03.2015 - 4 Verlegung des 3. Nebenarms des Fobisbachs im Ra...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Rainer Bonn von der juwi Energieprojekte GmbH stellt die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Geprüft wurden laut Auskunft von Herrn Bonn drei Varianten, von denen aus verschiedenen Gründen nur die Variante 2 (Verlegung  des Fobisbaches nach Westen) realisierbar sei.

 

Herr von Frantzius erkundigt sich nach dem formellen Verfahren. Ihm sei nicht ganz klar, aus welchem Grunde nicht erst eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolge.

Herr Meiners erwidert, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens eine Beteiligung des Landschaftsbeirates formal erforderlich sei.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Entscheidungskompetenz des Landschaftsbeirates nicht gegeben sei.Dass die Naturschutzverbände in dem Verfahren bereits Stellung bezogen haben, sei bekannt, die erneute Einbindung des Beirates sei dennoch erforderlich.

 

Herr Kirchübel ist der Meinung, dass aus ökologischer Sicht nur Variante 1 in Betracht komme (Wiederherstellung der natürlichen Vorflut).

 

Herr Dr. Aletsee erklärt, dass er weiterhin kein Verständnis für den Standort von WEA 7 aufbringen könne, da es sich

  1. um Quellgebiet handele,
  2. die Fläche sich in einer über Jahre gewachsenen Struktur und
  3. im Naturpark Eifel, also im Erholungswald befinde.

Herr Helmig bestärkt die Meinung von Herrn Dr. Aletsee. Er weist darauf hin, dass sich die Naturschutzverbände in der Vergangenheit bereits ausgiebig mit dem Thema befasst haben. Er spreche sich energisch gegen den Standort von WEA 7 aus.

Herr Bonn gibt bezgl. der Quellsituation bekannt, dass sich das Quellgebiet des Fobisbaches weit über die Lage des Windkraftstandortes hinausstrecke. Aus Erfahrung könne er sagen, dass ein Graben gut und unproblematisch verlegt werden könne. Darüber hinaus räumt er ein, dass zwar gewachsene Wasserstrukturen vorhanden seien, diese jedoch nicht so gravierend seien. Mit der geplanten Gewässerverlegung könnten diese in Zukunft auch wieder erreicht werden.

 

Herr Lennartz fügt an, dass er die Unterscheidung zwischen Nutz- und Erholungswald widersinnig finde und ist der Meinung, dass der Bau einer WKA in dem Quellgebiet in jedem Falle negativen Einfluss auf die Wald- und Gewässerstruktur haben werde.

 

Die Diskussion endet an dieser Stelle. Die ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates zum geplanten Vorhaben wird deutlich.

 

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt bei einer Enthaltung einstimmig ablehnend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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