24.03.2015 - 6 Bebauungsplan Champierweg/Soerser Weg - Gärtner...

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Beratung

Herr Meiners trägt vor, dass sich der geplante Bebauungsplan in 2. Reihe des Soerser Weges befinde und es sich um eine keilförmige Fläche handele, die derzeit als Gärtnerei (Familie Behrens) genutzt werde.

Seitens der Verwaltung bestehen schon seit mehr als 10 Jahren Überlegungen, wie die Fläche entwickelt werden könne.

Laut Auskunft von Herrn Meiners habe die Fläche an sich kein besonderes Potential, da diese bereits intensiv genutzt werde. Gleichwohl handele es sich im oberen Bereich um eine sehr feuchte Fläche. Weiterhin diene die Fläche entlang des Champierweges als Kaltluftschneise, jedoch mit nur mäßiger Bedeutung für die Soers.

Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Wiedernutzbarkeit von Flächen und die Nachverdichtung der umgebenden Wohnbebauung) gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden könne.

Wie Herr Meiners weiterhin bekannt gibt, laufe das Bebauungsplanverfahren bereits. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgten bereits diverse Eingaben zum Artenschutz (z.B. Vorhandensein der Gelbbauchunke oder des Wachtelkönigs), was jedoch noch zu überprüfen sei. Durch das Verfahren nach § 13 a BauGB seien jedoch die Handlungsmöglichkeiten der Umweltbehörde sehr eingeschränkt.

Herr Meiners trägt weiterhin vor, dass die Erschließung der Fläche in 2 Bauabschnitten erfolgen solle, da die Gärtnerei anfangs noch weiterbetrieben werde. Die Umsetzung des 2. Abschnittes erfolge, sobald der Betrieb aufgegeben bzw. verlagert werde.

 

Herr Fleu berichtet, dass die Familie Behrens seines Wissens nach noch weitere Flächen in der Soers im Landschaftsschutzgebiet besitze und befürchtet bei einer eventuellen Betriebsverlegung auf diese Flächen eine weitere Zersiedlung im Bereich der Soers. Darüber hinaus bemängelt er, dass seiner Meinung nach die Frischluftschneise entlang des Champierweges zu eng sei.

Herr Meiners erwidert, dass der Abstand zwischen geplanter Bebauung und dem Champierweg 35m betrage, was ausreichend sei.

 

Herr Lennartz erkundigt sich danach, ob sich der Bebauungsplan im Innen- oder im Außenbereich befinde.

Herr Lersch erwidert, dass sich das Plangebiet teilweise im Innenbereich und im Außenbereich befinde.

Herr Lennartz findet die Planung aus Sicht des Architekten gut. Der Bedarf bestehe und er verstehe nicht genau, aus welchem Grunde über die Sache diskutiert werde.

Herr Meiners erwidert, dass es Wunsch des Vorsitzenden war, die Sache im Landschaftsbeirat zu diskutieren.

 

Herr Dr. Aletsee fügt an, dass die Verbände sich ablehnend gegenüber dem Vorhaben geäußert haben und fügt die bereits durch Herrn Fleu angegebenen Gründe an (eventuelle Betriebsverlagerung innerhalb der Soers und die damit verbundene Zersiedlung des Gebietes).

Herr Meiners erwidert, dass derzeit kein Anlass dazu bestehe zu befürchten, dass eine Betriebsverlagerung innerhalb der Soers erfolge, da ein entsprechender Antrag bisher nicht gestellt wurde. Sollte es doch dazu kommen, könnten seitens der Stadt mit der Familie Behrens Gespräche geführt werden; ggfls. könnten geeignete Flächen getauscht werden.

 

Herr von Frantzius ist der Meinung, dass die Umweltbehörde durchaus Einfluss darauf haben könnte, nach welchem Verfahren der Bebauungsplan aufgestellt werde. Seiner Meinung nach wäre im vorliegenden Fall auch ein normales Bebauungsplanverfahren möglich gewesen.

Herr Meiners gibt bekannt, dass die Art des Verfahrens feststehe und eine Änderung nicht vorgesehen sei.

 

Herr Fleu stellt die Frage, wie verhindert werden könne, dass eine Betriebsverlagerung der Gärtnerei innerhalb der Soers erfolge.

Herr von Frantzius erwidert, dass dies im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Hilfe eines städtebaulichen Vertrages erreicht werden könne, in welchem sich der Eigentümer positionieren könne.

 

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