31.08.2005 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. III
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ohne Wortbeitrag genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und Herrn Hugot am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‑ Eupener Straße, An den Wurmquellen ‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring zu fassen.
Städtebauliche Ziele:
1. Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.
Bereich.
2. Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
gez. März gez. Hugot
Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung