06.04.2016 - 5.1 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiuss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass diese Angelegenheit im Planungsausschuss einstimmig so beschlossen worden sei, inklusive einer Änderung, die von der Bezirksvertretung Laurensberg gewünscht wurde. Diese Änderung sei in der Tischvorlage auch enthalten.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Überschreitungen der überbaubaren Fläche für Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten mit einer max. Tiefe von 3,0 und einer max. Fläche von 20 m² zuzulassen und dies schriftlich festsetzen,

-die Reduktion der seitlichen Abstandflächen auf 3,0 m zuzulassen und dies schriftlich festzusetzen,

-die Begrenzung der Anzahl von 2 Wohneinheiten je Gebäude aus dem Rechtsplan zu streichen,

-die Bauweise für das östliche Doppelhaus auch für Einzelhäuser im Rechtsplan zu erweitern,

-die Schriftlichen Festsetzungen um folgende Festsetzung zu ergänzen:

„Innerhalb der überbaubaren Fläche mit der Bauweise Einzel- und Doppelhaus sind bei Einzelhäusern maximal 4 Wohneinheiten je Gebäude und bei Doppelhäusern maximal 2               Wohneinheiten je               Gebäude zulässig.“

-für die Hausgruppen eine rückwärtige Baugrenze, die gartenseitig im Versatz von 3,0 m die II-Geschossigkeit von der III-Geschossigkeit abgrenzt, im Rechtsplan festzusetzen.

 

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße / Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen –Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage