14.09.2016 - 5 Spielhallenkonzept Aachenhier: Beschluss des K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister berichtet, dass der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag gefolgt sei.

 

Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese auch hier dem Spielhallenkonzept zustimmen werde, wenngleich man sich hierbei die Berücksichtigung des Bereiches zwischen Schumacherstraße und Blondelstraße gewünscht hätte. Insgesamt sei es jedoch richtig und gut, die Spielhallen auf einen Teilbereich der Peterstraße zu konzentrieren.

Angesichts eines solch neuen Spielhallenkonzeptes müsse man sich jedoch auch Gedanken über den Umgang mit dem Thema Spielsucht machen. Die Fraktion Die Linke habe  einen entsprechenden Antrag eingebracht, um die Prävention und die Beratung bei Spielsucht in ein solches Spielhallenkonzept zu integrieren. Es sei gut möglich, eine solche Beratungsstelle ebenfalls im besagten Teilbereich der Peterstraße unterzubringen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig das von der Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und im Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3392&TOLFDNR=76750&selfaction=print