14.09.2016 - 19 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beigeordneter Dr. Kremer räumt ein, dass der der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit tendenziell als unglücklich empfunden werden konnte. Den Termin habe man aufgrund eines entsprechenden Beschlusses aus dem Jahr 2015 genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden lassen.

Er müsse berichten, dass das Ausschreibungsergebnis nicht so gut gewesen sei wie ursprünglich angenommen. Man werde leicht über dem Preis von 1,36 Mio. Euro liegen. Die gute Nachricht sei jedoch, dass man deutliche Minderausgaben bei der Sanierung der Hauptfeuerwache verbuchen könne, weshalb hier eine Deckung im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements möglich sei. Fazit müsse aber bleiben, dass aus feuerwehrtaktischen Gründen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen die Investition in Sief erforderlich sei.

 

Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die Dringlichkeitsentscheidung, bemängelt allerdings den Zeitpunkt der Presseberichterstattung vor der heutigen schlussendlichen Entscheidung des Rates der Stadt.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.

 

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Anlagen zur Vorlage