21.12.2016 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Der Oberbürgermeister erklärt den Ablauf der Bürgerfragestunde und bittet alsdann die erste Fragestellerin vorzutreten.

 

 

1.Frage von Frau D., Aachen

betr.: Unternehmerisches Risiko bei Tagespflegepersonen

- gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Frau D. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage zur neuen Richtlinie zur Vergütung der Tagespflegepersonen, wie es sein könne, dass eben diesen das unternehmerische Risiko bei Ausfallzeiten der Kinder aufgebürdet werden könne.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU- Fraktion, führt diesen Umstand auf das jüngst ergangene Gerichtsurteil zurück, aufgrund dessen die Korridorlösung wegen der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit nicht mehr existent sei. Das Gericht habe letztendlich festgestellt, dass nunmehr der tatsächliche Betreuungsaufwand abzurechnen sei.

 

Frau D. bestreitet, dass die Risikosphäre bei den Tagespflegepersonen liege. Dieser Punkt werde in dem Urteil an keiner Stelle angesprochen.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, dass natürlich in der Tagespflege, wie bei jeder anderen selbständigen Tätigkeit auch, eine Risikosphäre liege.

Das Gerichtsurteil enthalte überdies Angaben zur Angemessenheit der Vergütung. Trotz der schwierigen Haushaltslage nehme die Stadt Aachen eine Erhöhung von 33 % und damit Mittel in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro mehr in die Hand. Dies verdeutliche, dass man niemanden schlechter stellen wolle, sondern lediglich dem Gerichtsurteil folge.

 

 

2.Frage von Frau P., Aachen

betr.: Evaluation der der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

- gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt

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Frau P. verweist auf die vergangene Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der die Überprüfung der Richtlinien für  September 2017 angekündigt worden sei. Sie bitte um Auskunft, wer diese Überprüfung vornehme und welche Kriterien hierfür maßgeblich sein werden.

 

Bürgermeisterin Scheidt erklärt, dass noch keine Kriterien ausgearbeitet worden seien, sie erachte es jedoch als zielführend, im Rahmen der Evaluation, die sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung durchgeführt werden soll, in das Gespräch auch mit den Tagespflegepersonen zu gehen. Hierbei werde es sicherlich um solche Fragen gehen, wie viele Stunden abgerufen werden, wie man mit Fehlzeiten verfahre oder wie viele Kinder das 45-Stunden-Kontingent überhaupt beanspruchen. Laut den von der Tagespflege übermittelten Zahlen seien dies gerade 30 % der Kinder. Es sei wichtig, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die allen Beteiligten, d.h. Eltern, Kindern und Tagespflegepersonen, gerecht werde und eine Satzung zu entwickeln, die nach den Vorgaben des Gerichtsurteils für die Verwaltung umsetzbar sei.

 

Frau P. fragt, ob hierbei auch die Tagespflegepersonen beteiligt würden oder lediglich die familiäre Tagesbetreuung.

 

Bürgermeisterin Scheidt möchte niemanden aus der Diskussion ausschießen. Das Ausschließen von Fehlern könne nur im engen Dialog und mit der höchst möglichen Transparenz funktionieren. Entsprechend müsse man alle Gruppierungen gleichermaßen beteiligen.

 

 

3.Frage von Frau F., Aachen

betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

- gerichtet an Ratsherrn Baal

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Frau F. fragt, ob es bekannt sei, dass die von der Stadtverwaltung errechneten Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro gar nicht entstehen werden können. Diese basierten auf der Annahme, dass Urlaub und Krankheit bezahlt würden, was jedoch laut der neuen Richtlinie nicht der Fall sei.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass die Frage den Eindruck entstehen lasse, dass die Verwaltung absichtlich für die Tagespflege 1,3 Mio. Euro mehr in den Haushalt eingestellt habe, aber die Absicht verfolge, diese nicht auszugeben. Diese Berechnung und die Erhöhung des Ansatzes seien jedoch zutreffend. Aufgrund des Rechtsverfahrens sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die alte Verfahrensweise nicht zulässig sei, weshalb auch die alte Satzung rechtsfehlerhaft sei. Bereits im Kinder- und Jugendausschuss sei intensiv darüber diskutiert worden, ob einerseits die Elemente der neuen Satzung zu einer entsprechenden Überführung der Mittel an die Tagespflegepersonen führen werden und andererseits, ob sie davon gleichmäßig oder ungleichmäßig begünstigt werden. Da bisher eine Pauschalierung mit sechs Korridorlösungen vorgenommen worden sei, liege der Verwaltung kein Zahlenmaterial hinsichtlich der genauen Stundenleistung der Tagespflegepersonen für das kommende Jahr vor. Dies sei jedoch genau so wenig abschätzbar wie eventuelle Krankheitszeiten bei einem Kind. Diese sehr speziellen Sachverhalte würden nunmehr in den neuen Richtlinien abgebildet werden und zu unterschiedlichen Zahlbeträgen an die jeweiligen  Tagespflegepersonen führen. Mit den vorliegenden Richtlinien sei es möglich, den Anforderungen des Gerichts Rechnung zu tragen und diese rechtsfehlerfrei umzusetzen. Die Erhöhung des Ansatzes um ein Drittel halte man seitens der Politik für absolut vertretbar.

 

 

4.Frage von Frau P., Aachen

betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen

- gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Frau P. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Ratsherrn Tillmanns, ob ihm bekannt sei, wie viel Prozent der Kinder tatsächlich die Stundenzahl 40 bis 45 in Anspruch nehmen.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, benennt die Zahl mit 21,5 %.

 

Frau P. korrigiert die Zahl auf 18 %.

 

Ratsherr Tillmanns erklärt, dass diese Werte nur kurzfristigen Bestand haben und sich laufend ändern. Die ihm bekannt Zahl liege bei 21,5 %.

 

 

5.Frage von Herrn F., Aachen

betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

-gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Herr F. fragt an Ratsherrn Tillmanns gerichtet, warum die Stadt Aachen 16 Monate zur Klageerwiderung  gebraucht habe, nun aber meine, die neue Richtlinie so schnell verabschieden zu müssen, dass die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nicht genug Zeit gehabt haben, sich mit dieser Materie auseinanderzusetzen und trotz großer Verständnisprobleme ein Vertagen wegen Beratungsbedarf nicht möglich gewesen zu sein scheine..

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, als Ratsmitglied nur schwer Auskunft über das Verwaltungshandeln geben zu können und der falsche Adressat zu sein. Was den Zeitaufwand angehe, sei es jedoch unbestritten, dass es sich vorliegend bekanntermaßen um eine schwierige und komplexe Rechtsmaterie handele. Dass man die Richtlinien nun zügig umsetzen wolle, liege daran, dass man dem Anspruch der Tagespflegepersonen und der Eltern auf Beseitigung der rechtsfehlerhaften Satzung nachkommen wolle.

 

Beigeordnete Schwier erklärt, dass es sich in der Tat um eine diffizile Angelegenheit mit großer Komplexität und vielen verschiedenen Aspekten und Kriterien handele. Es seien zahlreiche schriftliche Eingaben eingereicht worden, die man im Prozess vernünftig habe abwägen wollen und viele Beratungsgespräche durchgeführt worden. Das Kernproblem, dass man als Tagespflegeperson in einer selbständigen Tätigkeit von der Stadt abhängig sei, könne man nicht lösen. Deswegen sei es umso wichtiger, nach einigen Monaten Zahlen, Daten und Fakten zu erhalten, um in einer sich anschließenden Diskussion eine für alle Beteiligten gangbare Lösung zu erarbeiten.

 

 

6.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen

-gerichtet an Ratsherrn Krott

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Herr S. legt dar, dass die Modellrechnung zur Erhöhung des Ansatzes um 1,3 Mio. Euro auf der Annahme basiere, dass die Tagespflegepersonen fünf Kinder à 45 Stunden pro Woche betreuen. Er fragt Ratsherrn Krott, ob er in Kenntnis darüber sei, wie viele Tagespflegepersonen diesen Schnitt erreichten.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt, dass es um die Ermittlung eines angemessenen, ausreichenden und leistungsgerechten Betrages gegangen sei, zu dem man diese Größe in Bezug zur Kinderpflegerin als Vergleichsberufsgruppe herangezogen habe. Es liege auf der Hand, dass in den seltensten Fällen eine Tagespflegeperson fünf Kinder an fünf Tagen mit 45 Stunden-Budget betreue.

 

Herr S. wiederholt seine Frage.

 

Ratsherr Krott gibt an, dass derzeit 21 % der Kinder mit einem 45-Stunden-Budget betreut würden. Allerdings hänge die Buchung auch stets vom Bedarf der Eltern ab, diese Zahlen seien ihm jedoch nicht bekannt.

 

Herr S. erklärt, dass keine einzige Tagespflegeperson dieses Budget ausreize.

 

Herr Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, korrigiert, dass der Betrag in Höhe von 1,3 Mio. Euro sich eben nicht aus der Betreuung von fünf Kindern im Umfang von 45 Stunden ergebe, sondern aus dem Mittelwert dessen, was bisher nach der alten Richtlinie an Kindertagespflegepersonen in Aachen gezahlt worden sei. Der neue Betrag, bestehend aus Sachleistungen, Anerkennungsbetrag und Sozialversicherung, belaufe sich auf 5,26 €, was im Durchschnitt 30 % mehr ausmache, als bisher an Kindertagespflegepersonen gezahlt worden sei.

Die Betreuung von fünf Kindern à 45 Stunden sei als Referenzgröße herangezogen worden, weil das Gericht in seiner Urteilsfindung ausgeführt habe, dass bei Volllast einer Tagespflegeperson die Vergütung zum Lebensunterhalt ausreichen müsse.

 

 

7.Frage von Frau S., Aachen

betr.: Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

-gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Frau S. fragt, wie sich die Gleichstellung von Kindertagespflege und Kindertagesstätten damit vereinbaren ließe, dass bei zuerst Genanntem die Fehlzeiten der Kinder abgezogen würden, während dies für Kindertagesstätten keine Rolle spiele.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, betont, dass das Gesetz nicht von Gleichstellung, sondern von Gleichberechtigung spreche. Dies sei daran ersichtlich, dass in § 23 SGB VIII für die Kindertagespflege Besonderheiten formuliert seien, die in der institutionellen Kindertagespflege nicht formuliert würden. Diese symptomatischen Unterschiede zwischen der institutionellen Kindertagespflege und der Kindertagespflege seien systemgewollt. So seien auch die von den Kindertagesstätten vorgegebenen Schließungszeiten von den Eltern einzuhalten und zu akzeptieren, unabhängig von der eigenen Situation.

 

Frau S. legt dar, dass laut dem Urteil an der derzeitigen Vorgehensweise, bei Fehlzeiten der Kinder weiter zu zahlen, nichts auszusetzen sei.

 

Ratsherr Tillmanns merkt an, dass dies nichts an der Tatsache ändere, dass die Fördersystematik zu ändern sei, weil laut dem Urteil nunmehr die tatsächliche Aufwandsbetrachtung maßgeblich sei. Hierzu gehöre auch die Untersuchung von Ausfallzeiten, wobei die Satzung durchaus Ausnahmeregelungen enthalte, wie bspw. die Krankheitsregelung. Es sei wichtig, eine entsprechende Rechtssicherheit zu bieten, was mit der Satzung der Fall sei. Diese werde man, wie bereits von Bürgermeisterin Scheidt ausgeführt, nächstes Jahr einer Evaluation unterziehen.

 

 

8.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

-gerichtet an Ratsherrn Krott

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Herr S. stellt sich als Ehemann einer Tagespflegemutter und erläutert, dass das Urteil von 40 Stunden als Referenzgröße und von Erziehern, nicht aber von Kinderpflegern, ausgehe. Er fragt, warum die neue Satzung von Zahlen ausgehe, von denen klar sei, dass sie nicht stimmen.

 

Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.

 

Herr Brötz zitiert Seite 22 des Urteils zur Vergleichbarkeit von Erzieherinnen und Kindertagespflegepersonen, wo es heißt: „dabei ist allerdings in den Blick zu nehmen, dass zwischen den Tätigkeiten der Tagespflegepersonen und der Erzieherinnen bedeutende Unterschiede bestehen“, dann weiter aus Seite 23: „keinesfalls lässt sich argumentieren, dass sich das Einkommen der Tagespflegepersonen weitestgehend mit dem Tarifeinkommen der Erzieherin/des Erziehers decken müsste“. Das Gericht habe sich hier demnach eindeutig positioniert.

Gleiches treffe auch auf die vorangegangene Frage von Frau S. zu. Hier wolle er ebenfalls aus dem Urteil zitieren, das wie folgt laute: „zunächst ist nicht zu beanstanden, dass eine Weiterzahlung der Geldleistung im Urlaubsfall, Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für bis zu fünf Werktage erfolgt. Stellt die Tagespflegeperson ihre Betreuungsleistung nicht bereit, erbringt sie keine von dem Jugendhilfeträger zu vergütende Leistung. Ein Lohnfortzahlungsanspruch steht ihr, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich nicht zu.“

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt wiederholend, dass es sich bei den von Herrn S. genannten Zahlen um Referenzgrößen handele und verweist auf die Ausführungen von Herrn Brötz zu Frage Nummer 6. Es stehe außer Frage, dass die Tagespflegepersonen eine qualitativ gute Arbeit leisteten und eine Betreuungslücke schließen, weshalb sie angemessen zu vergüten seien. Nichtsdestotrotz müsse auch beachtet werden, dass die Grundqualifizierung mit 160 Stunden nicht mit einer Ausbildung einer Kinderpflegerin oder Erzieherin vergleichbar sei.

 

Herr S. bemängelt, keine Antwort auf seine Frage erhalten zu haben.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass das Gericht von einer Volllast ausgegangen sei, was nun Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung sei. Er wolle an dieser Stelle noch einmal betonen, dass man keine konfrontativen Haltung einnehmen oder gar in den Konflikt treten wolle. Die Anhebung der Haushaltsposition mache vielmehr die gegenteilige Auffassung deutlich. Auch die Evaluierung nehme man sehr ernst. Mit der Analyse der eingehenden Daten und Fakten werde man ein wesentlich besseres Bild für die alsdann anzuwendende Systematik erhalten.

 

 

9.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau K. legt dar, auf Anraten der Stadtverwaltung einen zertifizierten Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen zu haben, der bisher hälftig bezuschusst worden sei. Sie fragt, ob dies auch weiterhin der Fall sein werde.

 

Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.

 

Herr Brötz erklärt, dass auch die Kindertagespflegepersonen rentenversicherungspflichtig sind, insoweit sie mehr verdienen als 450 Euro im Monat. Man habe die Rentenversicherungsverträge im Zuge der Kulanz anerkannt, um den Tagespflegepersonen die Möglichkeit zur Altersabsicherung zu geben. Zugeraten habe man jedoch niemandem. In Zukunft sei die Stadt Aachen aufgefordert, dem Finanzamt Meldung zu machen, ob eine Tagespflegepersonen, sofern sie mehr als 450 Euro verdiene, rentenversichert sei und wie hoch der Beitrag sei, den die Stadt Aachen dazu geleistet habe. Entsprechend werde man zukünftig andere Verträge als die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nicht anerkennen können, es sei denn, es handele sich um Altfälle. Diese seien jedoch im Einzelfall mit der Verwaltung zu besprechen.

 

 

10.Frage von Frau D., Aachen

betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen – Zuzahlungen von Eltern

-gerichtet an Ratsherrn Tillmanns

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Ihre Frage beginnend erklärt Frau D., dass laut der neuen Satzung die Urlaubstage der Tagespflegepersonen abgezogen würden. Das Zuzahlungsverbot schließe jedoch nicht aus, dass sie den fehlenden Betrag bei den Eltern geltend machen können. Für die Eltern, die an die Stadt ihren monatlichen Beitrag durch zahlten, bedeute dies in Konsequenz eine Doppelzahlung, während die Stadt Kosten spare. Dies sei nicht sehr familienfreundlich.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt den Ansatz, nach der neuen Fördersystematik werde der Urlaub von Tagespflegepersonen nicht mehr berücksichtigt, für fehlgehend, denn dies sei schlichtweg falsch. Vielmehr sei in dem Anerkennungsbeitrag eine 17%ige Erhöhung gewählt worden, um einen Zeitraum von acht Wochen Ausfallzeiten, z.B. durch Urlaub, mit abzudecken. Entsprechend seien auch Urlaubszeiten in der neuen Satzung ausgehend von den Beträgen, die das Gericht der Stadt auferlegt habe, mit eingerechnet.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass im Rahmen der geplanten Evaluierung auch die Frage etwaiger Zuzahlungen für Eltern beleuchtet werde. Auch hier wolle man die größtmögliche Tranparenz schaffen.

 

 

11.Frage von Herrn W., Aachen

betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr W. nimmt Bezug auf die im Urteil enthaltene Aussage, dass Tagespflegepersonen durch ihre Tätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen können sollen. Bei einer Gegenrechnung mit empirischen Werten wie Fehlzeiten, Urlaubstagen etc. verdiene eine Tagespflegeperson jedoch 900 Euro weniger jährlich als vorher. Dies widerspreche dem Urteil doch in erheblichem Maße. Sicherlich sei die Thematik recht komplex, aber es handele sich hier nicht um einen Einzelfall. Er bitte um Beantwortung der Frage, wie man mit solchen Fällen umzugehen gedenke.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass die geplante Evaluation eben diesem Zweck dienen werde. Hierfür benötige man jedoch sämtliche Zahlen. Es sei nicht im Interesse der Stadt, Tagespflegepersonen weniger zu zahlen als vorher. Trotzdem seien die Einzelfälle so unterschiedlich gelagert, dass eine pauschale Aussage, ohne den genauen Fall zu kennen, nicht möglich sei. Man vertrete nicht den Grundsatz des Sparens. Vielmehr wolle man das System mit einem Abrechnungsmodus versehen, der dem Urteil gerecht werde, und die Tagespflegepersonen in die Situation versetzen, von Ihrer Tätigkeit leben zu können.

 

Herr W. begrüßt die Verabschiedung der neuen Richtlinien aus administrativer Sicht ebenso wie die geplante Evaluation. Er fragt, ob nicht bereits nach 6 Monaten die Möglichkeit bestehe zu prüfen, ob der erhöhte Ansatz von dann 650.00 Euro auch wirklich bei den Tagespflegepersonen angekommen ist. Dies ließe sich sicherlich anhand der einzelnen Abrechnungen bewerkstelligen.

 

Der richtige Zeitraum für eine Betrachtung sei der von 12 Monaten, da man im Jahresverlauf nicht von einer gleichmäßigen Verteilung ausgehen könne, so der Oberbürgermeister. Hochrechnungen nach sechs Monaten wären stets unvollständig und keine geeignete Grundlage. Sicherlich werde man nicht erst nach 12 Monaten mit der Datenanalyse beginnen, aber trotzdem dieses eine Jahr brauchen, um verlässliche Zahlen abbilden zu können, die auch für den städtischen Haushallt von Belang sind.

 

Herr W. überreicht dem Oberbürgermeister abschließend eine Unterschriftenliste, die dieser mit Dank entgegennimmt.

 

 

12.Frage von Frau W., Aachen

betr.: Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der Tagespflege

-gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt

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Frau W. verweist auf die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der ein alternativer Satzungsentwurf mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass hierin keine Zahlen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aufgeführt seien. Diese ließen sich jedoch auch nicht in dem Satzungsentwurf der Stadt finden. Sie wolle deshalb fragen, wie viele Kinder mit erhöhtem Förderbedarf derzeit in Aachen betreut würden.

 

Bürgermeisterin Scheidt stellt klar, dass der Satzungsentwurf nicht regulär habe beraten werden können, weil er zu kurzfristig von der Piraten-Fraktion eingereicht worden sei. Im Rahmen der Evaluation werde man ausführlich und intensiv beraten, ob und wo Verbesserungsbedarf bestehe.

Man sei im Zuge der Beratung zu diesem Beschluss mit einer Vielzahl von Zahlen konfrontiert worden, weshalb sie Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule um die Bezifferung der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bitten wolle.

 

Seinen Ausführungen zu den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf wolle er voraus schicken, dass er die Tagespflege für eine wesentliche Säule in der U3-Betreuung halte, die für viele Kinder das richtige Format sei und der er mit hoher Wertschätzung entgegentrete, so Herr Brötz.

Hinsichtlich der Kinder mit Einschränkung habe man sich einer Hilfestellung bedient und die Anzahl herangezogen, für die in Aachen zusätzliche Fördermittel beim Landschaftsverband Rheinland in Anspruch genommen würden. Es handele sich hierbei um die sogenannten FINK-Kinder, Förderung von Inklusion in Kindertagesstätten. Bereits genehmigte Anträge gebe es bei insgesamt 117 Kindern, wovon vier Kinder unter drei Jahren und 113 Kinder drei bis sechs Jahre alt seien. Daneben gebe es noch laufende FINK-Anträge für 27 Kinder, wovon 25 Kinder drei bis sechs Jahre und zwei Kinder unter drei Jahren alt seien. Dass es relativ wenige Kinder im Bereich unter drei Jahren gebe, habe damit zu tun, dass sich viele Einschränkungsbilder erst später manifestierten.

In der Kindertagespflege gebe es auch einzelne Kinder mit Einschränkungen, die bisher in der Einzelfallbetrachtung erhöht gefördert worden seien. Von der Richtlinie verspreche man sich auch hier eine klare Regelung.

 

 

13.Frage von Frau F., Aachen

betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen

-gerichtet an Ratsherrn Krott

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Frau F. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Zahlung des hälftigen Beitrags zu den gesetzlichen Versicherungen, wie es sich verhält, wenn eine Tagespflegeperson beihilfeberechtigt und in der privaten Krankenkasse ist.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, gibt an, die Frage schriftlich zu beantworten.

 

 

14.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Kürzung von Elternbeiträgen bei Abwesenheit der Kinder

-gerichtet an Ratsherrn Krott

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Herr S. fragt, ob parallel zur Kürzung der Leistungen an Tagespflegepersonen bei Abwesenheit der Kinder auch die Elternbeiträge gekürzt würden.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erläutert, dass es sich bei dem Elternbeitrag um einen Jahresbeitrag handele, der durch 12 geteilt werde und einen Teil des Aufwandes erstatte, der der Kommune für diese Leistung entstehe. Entsprechend dieser Systematik könne keine Erstattung erfolgen, gleichgültig, ob ein Kind in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege fehle.

 

Herr S. fragt, ob Ratsherr Krott das Bezahlsystem zwischen den Eltern und der Stadt Aachen für leistungsorientiert halte.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, bejaht diese Frage, verweist aber auch hier auf die Evaluation, im Rahmen derer erneut über die Richtlinien diskutiert werde.

 

 

15.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs

-gerichtet an Ratsfrau Lürken

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Frau H. beschreibt den Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs als äußerst desolat und dringend reparaturbedürftig und fragt, ob nicht kurzfristig entsprechende Sanierungsmaßnahmen möglich seien.

 

Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

16.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau H. stellt sich als stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft der KGS Kornelimünster vor. Sie nimmt Bezug auf die Vorlage der Stadtverwaltung, laut derer die räumliche Nutzung der Ganztagsbetreuung, die durch den Förderverein geleistet werde, vom jetzigen Altbau in die sanierte Schule verlegt und multifunktional ausgerichtet werden solle. Man habe insgesamt bisher 2.676 Unterschriften für den Erhalt der Räumlichkeiten im Altbau gesammelt, die sie ihm gerne überreichen wolle. Darüber hinaus wolle sie darum bitten, Interessen der Kinder wahr und ernst zu nehmen nicht lediglich wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellen.

 

Der Oberbürgermeister nimmt die Unterschriftensammlung mit Dank entgegen. Er dürfe versprechen, dass man in der Diskussion zwar bereits ein gutes Stück vorangekommen, ein kurzfristiger Beschluss jedoch nicht zu erwarten sei, denn schließlich gebe es hier keine einfache Lösung. Die Tendenz gehe eher dahin, dass es eine ganze Weile brauchen werde, eine Konzeption zu finden, die einvernehmlich getragen werden könne. Voraussichtlich werde man im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Zeitraum festgelegen, bis zu dem dieses Gebäude weiter genutzt werden könne. Bis könne man gemeinsam Überlegungen zur langfristigen Entwicklung anstellen.

 

 

17.Frage von Frau J., Aachen

betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau J. erklärt, dass auch die Kinder der KGS Kornelimünster Briefe an den Oberbürgermeister formluliert haben, die sie gerne überreichen würden. Sie fragt weiter, ob es erlaubt sei, wenn eines der Kinder einen Brief vorlese, was der Oberbürgermeister bejaht.

 

Ein Kind tritt vor und erklärt, dass bei der Verlegung des Spielraums in die Schule der Klassenraum stets nach Essen riechen werde. Zudem störe der gleichzeitige Betrieb von Betreuung und Schule die Schulkinder. Die Kinder bitten deshalb um Erhaltung des Spielraums so, wie er gerade sei, auch zur Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichts. Außerdem sei im Spielraum-Gebäude viel mehr Platz.

 

Der Oberbürgermeister nimmt die Briefe mit Dank entgegen und erklärt, dass bei der Entscheidung zwei wesentliche Faktoren eine Rolle spielten. Zum einen sei zu beachten, wie hoch der Schulbedarf in den nächsten Jahren sein werde, was wiederum von der Gesamtentwicklung in Kornelimünster abhänge. Zum anderen sei das Gebäude in seinem Sanierungsbedarf zu bewerten. Von daher sei es sehr wichtig, das vorhandene Geld gut und vor allem mit Weitblick zu investieren. Diese Gründe machten eine Entscheidung zu dem Gebäude ein wenig kompliziert. 

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen und schließt die Bürgerfragestunde.

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