14.09.2016 - 3 Spielhallenkonzept Aachenhier: Beschluss des K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Griepentrog, GRÜNE, fragt nach, ob der Verwaltung inzwischen Ergebnisse zu den in der Sitzung des Planungsausschusses aufgeworfenen Fragen vorlägen.
Herr Wingenfeld antwortet, dass die Verwaltung die Anregungen aufgenommen und mit dem Fachbereich Recht besprochen habe. Um eine größtmögliche Rechtssicherheit des Konzeptes zu erzeugen, seien aber keine Veränderungen am vorgeschlagenen Konzept möglich und er empfehle dringend, auch so zu beschließen.
Herr Deumens, DIE LINKE, führt aus, dass seine Fraktion gerne gesehen hätte, wenn innerhalb des Bereiches zwischen Schumacherstraße und Blondelstraße keine Spielhallen zulässig wären. Er fragt nach, weshalb in der Vorlage ausgeführt wird, dass in diesem Fall rechtliche Auseinandersetzungen mit den Betreibern gescheut würden.
Herr Wingenfeld entgegnet, dass es um alte Konzessionen gehe, die es bereits gibt. Dies sei Grundlage für das weitere Vorgehen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt einstimmig dem Rat, das von der Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen, zu beschließen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und im Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden.