26.08.2015 - 1 Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Eschweiler hat zwei Anmerkungen zur Ausschreibungsvorlage. Zum einen äußert sie den Wunsch, dass die externe Unternehmensberatung das Auswahlverfahren nicht nur begleitet, sondern bereits am Findungsprozess (Personalsuche) beteiligt wird, um eine zeitnahe Neubesetzung zu gewährleisten. Zum anderen weist sie auf die fehlende Bewerbungsfrist in der Vorlage hin und bittet diese zu ergänzen. Sie schlägt abschließend vor, die Bewerbungsfrist am 31.10.2015 enden zu lassen. Herr Hammers erläutert, dass die Bewerbungsfrist im Dialog mit den Fraktionen festgelegt werden sollte und schließt sich einer Bewerbungsfrist bis 31.10.2015 an.

 

Frau Begolli schließt sich den Ausführungen von Frau Eschweiler an. Darüber hinaus weist sie zudem an dieser Stelle auf die rechtlichen Bedenken des Gesamtpersonalrates zur beabsichtigten Neuorganisation des Büros für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) und die damit einhergehende rechtliche Prüfung der Leitungsanbindung hin. Des Weiteren äußert sie ihr Bedauern darüber, dass der Zuschnitt des Dezernates mit der derzeitigen Anbindung des Fachbereichs Umwelt im Rahmen der Neuausschreibung nicht noch einmal überdacht wurde. Aufgrund der weiteren Zugehörigkeit des Fachbereichs Umwelt zum Dezernat V wird sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Frau Lucke merkt an, dass die Ausschreibung nur mit dem Zuschnitt des derzeitigen Dezernatsverteilungsplans möglich ist.

 

Frau Moselage äußert vorab Kritik an der sprachlichen Ausdrucksform des Ausschreibungstextes. Sie fragt an, ob die Verfahrensbegleitung durch zmf (Mastiaux & Partner) erfolgt. Herr Hammers berichtet, dass die Verfahrensbegleitung noch nicht fest steht. Erst nach Vorlage des Ratsbeschlusses ist die Verwaltung in die Lage versetzt, ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten und entsprechende Angebote einzuholen.

 

Frau Griepentrog führt aus, dass der Ausschreibungstext nicht mehr geändert werden sollte, damit das Verfahren ohne Zeitverlust weiter betrieben werden kann. Auch sie findet die weitere Zugehörigkeit des Fachbereiches Umwelt zum Dezernat V -aufgrund der sehr speziellen Thematik- nicht glücklich. Sie fragt an, weshalb die Ausschreibung einer externen Unternehmensberatung notwendig ist. Weshalb kann es keine politische Entscheidung sein, welches Unternehmen zur Personalsuche und -auswahl herangezogen wird? Herr Carl verweist darauf, dass es sich hier um Vorgaben im Rahmen des Vergaberechts handelt, welche zudem durch den Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) und das Büro Bauverwaltung (B 03) festgelegt wurden.

 

Herr Teucu erkundigt sich nach dem Verfahrensablauf des Auswahlverfahrens. Herr Dr. Barth erläutert, dass nach Eingang der Bewerbungsunterlagen eine Erstbewertung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) erfolgt. Sodann erfolgt die Gelegenheit zur Akteneinsicht durch die Fraktionen. In einem nächsten Schritt werden mit den Bewerber/innen in Abstimmung mit den Fraktionen und im Beisein des Personaldezernenten und des Personalberaters Interviews durchgeführt. Im Ergebnis wird ein erstes Gutachten für die vorgeschlagenen Kandidaten/innen einer nächsten Gesprächsrunde erstellt. Diejenigen, die konkret für die Stelle in Frage kommen, stellen sich dann den Fraktionen vor. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung über Personal- und Verwaltungsausschuss und Rat. Abschließend merkt Herr Dr. Barth an, dass die Übernahme seiner Rolle in dem Auswahlverfahren noch zu klären ist.

 

Frau Begolli führt aus, dass das zuvor beschriebene Verfahren nicht immer so war; sich jedoch in der Vergangenheit bewährt hat und daher beibehalten werden sollte. Sie richtet an Herrn Carl die Frage, ob negative Referenzen einer Unternehmensberatung vorab zu deren Ausschluss führen können. Herr Carl bestätigt, dass negative Referenzen auch im Rahmen des Vergaberechts den Ausschluss eines Unternehmens ermöglichen.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt unter Hinweis darauf, dass die Bewerbungsfrist auf den 31.10.2015 festgelegt wird und das Auswahlverfahren von einer externen Unternehmensberatung begleitet wird, welche zudem bereits in den Findungsprozess (Personalsuche) eingebunden ist, einstimmig mit 1 Enthaltung nachfolgend geänderten Beschluss.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der PVA dem Rat der Stadt, unter Hinweis darauf, dass die Bewerbungsfrist auf den 31.10.2015 festgelegt wird und das Auswahlverfahren von einer externen Unternehmensberatung begleitet wird, welche zudem bereits in den Findungsprozess (Personalsuche) eingebunden ist, der Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten für Personal, Organisation, Stadtbetrieb, Feuerwehr und Umwelt zuzustimmen.

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