14.01.2016 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Hörmann der Verwaltung für die gute Arbeit, es sei gelungen, die hohe Qualität des Wettbewerbsentwurfs auch nach der Überarbeitung im Bebauungsplan sicherzustellen. Problematisch aus Sicht ihrer Fraktion sei natürlich die Baumbilanz, dies habe auch der Umweltausschuss in seiner Beratung thematisiert und die Verwaltung beauftragt, den Erhalt von mehr Bäumen ebenso wie die Neuanpflanzung nochmals zu prüfen. Man erwarte von diesem Projekt einen dringend benötigten positiven Impuls für die Entwicklung im Wohnungsbau, daher wolle man den Offenlagebeschluss heute fassen, man beantrage aber, die Beschlussergänzung des Umweltausschusses zu übernehmen, um die Baumbilanz wenn möglich doch noch zu verbessern.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenso wie zur Übernahme der Beschlussergänzung des Umweltausschusses.
Für die Fraktion Die Linke kündigt auch Herr Beus an, sowohl dem Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch der durch die Grünen beantragten Beschlussergänzung zuzustimmen. Man benötige dringend bezahlbaren Wohnraum in Aachen, die Qualität der Planung sei überzeugend und man sei sicher, dass hier ein gutes Baugebiet entstehe. Dennoch oder gerade deswegen solle kein Baum mehr als nötig gefällt werden.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Haase seinen Vorrednern an. Man hoffe nun auf eine zügige Umsetzung der Planung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - in der vorgelegten Fassung.
Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, erneut zu prüfen, an welchen Stellen auf privaten und auf öffentlichen Flächen im Bebauungsplangebiet noch weitere Bäume erhalten werden können (insbesondere im Freibereich der geplanten KiTa und bei den Besucherstellplätzen entlang der östlichen Erschließungsstraße) und wo weitere Neuplanzungen per Festsetzungen im Bebauungsplan noch möglich und sinnvoll sind.
Anlagen zur Vorlage
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