14.01.2016 - 8 Blockinnenbereich Südstraße / Boxgraben / Maria...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert ergänzend zur Vorlage der Verwaltung, dass die vertragliche Regelung der im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte öffentlich rechtlich im Rahmen des Durchführungsvertrags erfolgen soll.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, das Vorkaufsrecht im Blockinnenbereich zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße nicht auszuüben und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen, mit den Erwerbern vertraglich zu regeln, dass

-30 % geförderter Wohnungsbau realisiert wird,

-der vom Fachbereich Umwelt als zu erhalten eingestufte Baumbestand gesichert wird,

-eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach Möglichkeit auch zum Boxgraben realisiert wird und

-eine aufgelockerte Bebauung durch Stadthäuser errichtet wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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