14.01.2016 - 7 Bebauungsplan - Vaalser Straße/ Hammerweg -hie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Wingenfeld weist darauf hin, dass zu diesem Verfahren das als Tischvorlage verteilte Rechtsanwaltsschreiben bei der Verwaltung eingegangen sei, in dem die geforderte Quote von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau als für das Gelingen des Projekts außerordentlich kritisch dargestellt werde. Die Verwaltung habe daher den Sachverhalt nochmals geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass ein Verzicht auf diese Forderung angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für dieses Vorhaben und angesichts der Tatsache, dass bereits ein Baurecht gem. § 34 BauGB gegeben ist, denkbar sei.

 

Herr Baal weist darauf hin, dass aufgrund der Fristen für die Bescheidung der Bauvoranfrage eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung notwendig sei. Die seitens der Rechtsanwälte vorgebrachten fiskalischen Argumente seien von den öffentlich-rechtlichen Belangen zu trennen. Sicherlich seien alle vorgebrachten Argumente sorgfältig zu prüfen, sein Vorschlag sei jedoch, dies im Verfahren im  Rahmen des normalen, fairen Abwägungsprozesses zu tun.

 

Für die SPD-Fraktion plädiert Herr Haase dafür, den Aufstellungsbeschluss wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen zu fassen und sich mit der Frage der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im weiteren Verfahren zu beschäftigen.

 

Für die Fraktion der Piraten schließt sich Herr Pütz dem an. Die Forderung nach einer bestimmten Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau gebe es in Aachen schon seit Jahren, angesichts der drängenden Problem auf dem Wohnungsmarkt wolle man diese Forderung nicht aufgeben.

 

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass das grundsätzliche Anliegen der Sicherung eines bestimmten Anteils öffentlich geförderten Wohnungsbaus auch in diesem Verfahren richtig sei. Daher halte man es für sinnvoll, wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen zu verfahren und den Aufstellungsbeschluss inklusive dieser Quoten-Regelung heute zu fassen und die von den Anwälten vorgebrachten Argumente im weiteren Verfahren in die Abwägung einzustellen.

 

Für die CDU-Fraktion äußert Herr Gilson ebenfalls Zustimmung zu diesem Vorgehen. Man habe eben erst von den anwaltlichen Einwendungen erfahren, so dass eine abschließende Beurteilung heute ohnehin nicht stattfinden könne. Es sei daher vernünftig, den Aufstellungsbeschluss wie vorgesehen zu fassen und alles Weitere im Verfahren zu regeln.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass es sich hier um die Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbauflächen handele, so dass man durchaus davon sprechen könne, dass neues Planungsrecht entstehe. Es sei sehr begrüßenswert, dass in die Entwicklung dieses Bereichs Bewegung komme, aber man halte die in der letzten Sitzung formulierten und von der Verwaltung in den heutigen Beschlussvorschlag aufgenommenen Zielsetzungen inklusive der Quoten-Regelung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau für richtig und wolle diese auch so beibehalten.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Gilson, Beus, Eckert, Haase und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Konversion des Gewerbegebietes in ein Wohngebiet und Lösung des vorhandenen  Immissionskonfliktes

-          Sicherung einer fußläufigen Durchwegung und Schaffung der Voraussetzung für 30 % öffentlich geförderte Wohnungen

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierungsmöglichkeit der Bebauung am Hammerweg

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße/Hammerweg- für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Hammerweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3409&TOLFDNR=72752&selfaction=print