14.01.2016 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zolla...

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Beratung

Herr Kriesel informiert den Ausschuss darüber, dass die Erstellung einer beratungsreifen Vorlage nicht möglich war. Wichtige Unterlagen fehlten, entscheidende planerische Themen seien weiterhin ungeklärt, darunter die folgenden:

-Unterbringung der Stellplätze

-Umgang mit den gewidmeten Bahnanlagen (Anlieferung, Rettungswege, Baulasten)

-Feuerwehrumfahrt unter der Burtscheider Brücke (Machbarkeit, Sicherungsinstrumente)

-Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus (Standort außerhalb des Vorhabens, außerhalb des Grabenrings)

-Schaffung der Fahrradstation (Betreiber, Konditionen, Interimslösung während der Baustellenzeit)

-Sonstige finanzielle und juristische Vertragsinhalte (Haftungsansprüche, Verpflichtungen, Fristen, etc.)

 

Herr Larosch berichtet ergänzend über eine Telefonkonferenz mit den Investoren, in der seitens der Verwaltung nochmals die noch zu klärenden Punkte benannt worden seien. Bezüglich der vertraglichen Inhalte befinde man sich in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt, da auch hier noch einige kritische Punkte offen seien.

 

Herr Baal weist darauf hin, dass im Hinblick auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau zusätzlich zu den benannten Punkten auch noch die Forderung nach der Realisierung gleichzeitig mit dem Vorhaben selbst bestehe.

 

Im Ausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass eine Beratung erst nach Klärung der offenen Punkte erfolgen kann.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

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