14.12.2005 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Scheins verweist auf die Tischvorlage und für die Verwaltung teilt Frau Hildersberger mit, dass im vierten Spiegelstrich das Wort öffentlichen zu streichen ist.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über den Verfahrensstand zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:

-   Im Gebiet WA 2 wird die östliche Baugrenze und die Grenze der davor liegenden Verkehrsfläche um 3,50 m nach Osten verschoben.

-   Im Rechtsplan wird die Fläche für die Tiefgarage, die im Bereich WA 2 über die überbaubaren Flächen hinausragt festgesetzt.

-   Für die Tiefgaragenzufahrt an der Erzbergerallee wird anstelle der privaten Stellplätze und der privaten Grünfläche “WA Tiefgaragenzufahrt“ festgesetzt.

-   In den schriftlichen Festsetzungen entfällt die Festsetzung, dass im WA 1 im Erdgeschoss nur Garagen zulässig sind.

-   Die im Bereich WA 1 festgesetzten Baulinien werden mit Baugrenzen ersetzt.

-   In den Schriftlichen Festsetzungen werden die Flächen für Kellerersatzräume gestrichen.

 

Sie empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch (§ 12 BauGB - Vorhaben- und Erschließungsplan) den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbergerallee - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=341&TOLFDNR=10109&selfaction=print