15.03.2016 - 3 Vorläufiges Jahresergebnis 2014 Präsentation du...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Weiler stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2014 vor. Er weist darauf hin, dass der Entwurf des Jahresabschlusses derzeit beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorliege. Der Jahresfehlbetrag betrage 38.555.826,98 Euro und liege damit nahe am geplanten Jahresfehlbedarf in Höhe von 39.020.400,00 Euro. Ursächlich seien hierfür unter anderem verminderte Gewerbesteuererträge mit einer Differenz von rund 34 Mio. Euro gegenüber dem Plan, die nur durch außerplanmäßige Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt rund 23 Mio. Euro zumindest teilweise hätten kompensiert werden können.

 

Frau Grehling ergänzt, dass die außerplanmäßige Auflösung von Rückstellungen eine einmalige Verbesserung darstelle und damit ein dauerhaftes Defizit nicht ausgleichen könne. Die Planung insbesondere der Gewerbesteuer sei bekanntermaßen schwierig, alleine schon aufgrund der unterjährigen Schwankungen innerhalb eines Haushaltsjahres.

Sie führt weiter aus, dass nunmehr das Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der begleitenden Betriebsprüfung der Steuererhebung beim Finanzamt erfolgreich abgeschlossen worden sei. Sie erhoffe sich dadurch einen besseren Informationsfluss, der auch die Gewerbesteuerplanung zumindest stückweise vereinfache, indem beispielsweise Gewerbesteuermessbescheide bzw. Neufestsetzungen frühzeitiger kommuniziert würden.

Des Weiteren habe der Jahresabschluss auch gezeigt, dass bei der Genehmigung von Ermächtigungsübertragungen ein strengerer Maßstab anzulegen sei. Dies bedinge auch, dass seitens der Politik bei der Einplanung von Maßnahmen in den Haushaltsplan auch die zeitlichen Kapazitäten der betreffenden Verwaltungseinheit zur Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden müssten, damit nicht Maßnahmen aufgrund von Kapazitätsgrenzen zwar immer weiter im Ansatz blieben, aber ebenso immer weiter verschoben werden müssten.

Sie sagt zudem zu, dass im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung, wie auch in den Vorjahren, selbstverständlich Anpassungen an die Ist-Ergebnisse vorgenommen würden.

 

Ratsfrau Plum bedankt sich für den Vortrag und stellt fest, dass das Einhalten des geplanten Jahresfehlbedarfs nur durch die einmalige Auflösung von Rückstellungen, die glücklicherweise möglich gewesen sei, erreicht werden konnte.

Sie äußert die Hoffnung, dass das erarbeitete Kennzahlensystem eine Steuerung verbessere.

 

Ratsherr Kühn fragt nach den Ursachen dafür, dass im Rahmen der Planung der Gebühren im Bereich des Rettungsdienstes eine Gebührenerhöhung für das ganze Jahr berücksichtigt wurde, der Satzungsbeschluss aber erst im November 2014 gefasst worden sei. Der dadurch resultierende Einnahmeverlust sei nicht hinnehmbar.

 

Frau Grehling stimmt zu, dass ein solcher Versatz äußerst unglücklich sei. Ursächlich seien unter anderem schleppende Verhandlungen mit den Krankenkassen und ein anhängiger Rechtsstreit bezüglich der Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung bezogen auf die Abrechnungsintervalle gewesen. Im Rahmen des Controllings sei hier verstärkte Aufmerksamkeit erforderlich.

 

Ratsherr Teuku fragt nach der Aufteilung der einzelnen Rückstellungsauflösungen.

 

Herr Weiler antwortet, dass folgende Rückstellungen ganz oder teilweise aufgelöst worden seien:

 

11,5 Mio. Euro Rückstellung für die Bildung der Städteregion

7,5 Mio. Euro Rückstellung für Rechtsstreit Stiftung Bischoff

1,8 Mio. Euro Rückstellung für Rechtsstreit Besoldungsanpassung

1,3 Mio. Euro Rückstellung für Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen

 

Ursächlich seien abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten beziehungsweise Steuerprüfungen und zwischenzeitlich vorliegende Abrechnungen mit der Städteregion, die eine „Nachzahlung“ aufgrund der übertragenen Aufgaben nicht in dem zum jeweiligen Jahresabschluss angenommenen Maß erforderlich gemacht hätten.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bedankt sich ebenfalls für die Präsentation. Er sei erfreut, dass die Jahresabschlüsse nunmehr zeitnäher vorlägen und fragt an, wann der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 eingebracht werden könne.

 

Frau Grehling bestätigt, dass die Rückstände im Bereich der Jahresabschlüsse weiter aufgeholt worden seien. Aufgrund der geltenden Stichtagsregelungen der Eigenbetriebe und dem Wertaufhellungsstichtag am 31.03. des jeweiligen Folgejahres sei jedoch auch zukünftig damit zu rechnen, dass die Jahresabschlüsse erst in der zweiten Jahreshälfte vorlägen. Der Jahresabschluss 2015 solle im Entwurf zu den Haushaltsplanberatungen 2017 vorliegen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Präsentation zum vorläufigen Jahresergebnis 2014 einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen