10.02.2016 - 7 Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Emonts berichtet:
- Seit dem 01.02.2016 besteht keine Notwendigkeit mehr, dass die Stadt Aachen dem Land Notunterkunftsplätze zur Verfügung stelltAnfang März wird eine Notunterkunft des Landes mit 1.000 Plätzen am Westbahnhof eröffnet.
- Bis zum Jahresende werden in Aachen ca. 4.000 Flüchtlinge prognostiziert.
- Derzeit werden 6 Turnhallen zur Unterbringung in Betrieb gehalten.
- Zum 01.03 und 01.04.2016 können größere Wohnobjekte (Adenauerallee, Leo-Löwenstein-Kaserne, Roermonder Straße, Debyestr.)
bezogen werden.
- Es wird kurzzeitig Überkapazitäten geben, die aber im Laufe des Jahres benötigt werden.
- Seit Oktober 2015 wurden bis zum Jahresende monatlich ca. 800 Flüchtlinge zugewiesen. Ohne die Turnhallen wäre eine Unterbringung nicht möglich gewesen.
- Seit 3 Wochen hat die Stadt Aachen keine Flüchtlinge mehr zugewiesen bekommen.
Herr Georgiadis fragt, ob die Flüchtlinge dieselben Leistungen wie Hartz IV–Empfänger erhalten.
Herr Emonts antwortet hierauf, dass die Flüchtlinge nahezu dieselben Leistungen erhalten. Dies wurde in einem Urteil vom Bundesverfassungsgerichtet bestätigt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.