08.03.2016 - 6 Mitteilungen der Betriebsleitung

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Beratung

1.)

Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier, berichtet zunächst über die ursprünglich geplante Fällung von Rotdornen in der Nizzaallee.

Bei 24 Bäumen gebe es nachhaltige und massive Probleme mit der Verkehrssicherheit, so dass diese gefällt werden müssen. Der Fachbereich Umwelt sei derzeit zur Versachlichung der Diskussion damit betraut, eine eigene Bewertung des Zustandes der im Mittelpunkt der Diskussion stehenden Rotdornbäume vorzunehmen. Danach werde man von Seiten der Stadt auf die Lousberggesellschaft zugehen und notwendige Maßnahmen erläutern. Vorrangige Zielsetzung sei es dabei, mit der Lousberggesellschaft auf Basis der von ihr angebotenen Übernahme der Pflege für eine gewisse Zeit, zu einer konsensualen Vereinbarung zu kommen.

Ratsherr Corsten gibt zu bedenken, dass bereits vor 15 Jahren gefordert worden sei, Rotdornen als Straßenbegleitgrün zu entfernen, da diese in der Pflege zu aufwendig und teuer seien.

Wenn doch bereits festgestellt worden sei, dass die Rotdornen nicht verkehrssicher seien, warum müsse dann jetzt eine weitere Überprüfung stattfinden. Dies halte er für falsch.

 

Herr Maier antwortet hierzu, dass zuvor Rotdorne in der Fachwelt in der Tat in der Diskussion stünden darüber, ob sie als Straßenbegleitgrün sinnhaft seien.

Dies bedeute aber nicht, dass Rotdornbäume für das Straßenbegleitgrün völlig ungeeignet seien.

So seien die Rotdorne in der Kasinostraße z.B. in einem guten Zustand. Die Bodenverhältnisse am Lousberg seien jedoch für den Rotdorn, der sehr trockenheitsanfällig sei, geradezu katastrophal. Dort herrsche ein Sandboden mit einer Mächtigkeit von 15 Metern vor, Wasser und Nährstoffe würden sofort durchsickern.

Daher sei dort die Pflege sehr aufwendig, es müsse insbesondere sehr oft gewässert werden.

 

Grundsätzlich, so Herr Maier weiter, solle hier aber auch kein Präzedenzfall geschaffen werden. Die Stadt sei bereit, im Rahmen eines Sponsoring Projektes, die Pflege der Bäume an die Lousberggesellschaft zu übertragen.

Aber die Frage der Verkehrssicherungspflicht sei grundsätzlich nicht verhandelbar. Insbesondere könne diese auch nicht an der Baumgröße festgemacht werden, sondern ausschließlich an der nicht mehr gegebenen Standsicherheit bzw. an der Bruchgefährdung.

 

Herr Thiel sieht sich in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und geht aber auch davon aus, dass der Stadtbetrieb flexibel auf Bürgerwünsche eingehe.

 

Ratsfrau Lucke gibt zu bedenken, dass es sich hier um ein Stadtviertel handele, in dem grundsätzlich eher besser gestellte Bewohner lebten. Auch hier sollten keine Bäume gepflanzt werden, die einen höheren Pflegeaufwand haben. Wenn dies durch ein Sponsoring geschehe, sei dies aber in Ordnung. Weiterhin möchte sie wissen, was denn mit den nachgepflanzten Weißdornen passiere.

 

Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier erläutert zum Thema Weißdorne, dass im Kontext mit dem nicht guten Gesamtzustand der Rotdornbäume in der Nizzaallee überlegt worden sei, welcher Baum dem Rotdorn am nächsten komme und man sei dabei auf den Weißdorn gestoßen. Dieser sei sehr viel mehr widerstandsfähiger als der Rotdornbaum.

 

Ob diese wieder verpflanzt werden können, sei fraglich, es sehe wohl eher so aus, dass die bereits gepflanzten Weißdorne dort verblieben müssten.

 

Ratsherr Luczak äußert Bedenken dahingehend, dass es im Rahmen des Tagesordnungspunktes: “Mitteilung der Verwaltung“ nicht üblich sei, Grundsatzdiskussionen zu führen.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos merkt hierzu an, dass es sich bislang bei den Wortmeldungen um Rückfragen zu der Mitteilung gehalten habe, die so statthaft seien.

Er halte es für gut, dass der Aachener Stadtbetrieb geprüft habe, inwieweit die Pflegekosten wirtschaftlich seien, er halte es aber auch für gut, dass sich nunmehr Bürger bereit erklärten, die Pflege zu übernehmen

Ausdrücklich lobt er die Akteure des Aachener Stadtbetriebes, die trotz der aufkommenden Diskussion um ihre fachlichen Kompetenzen ruhig und sachlich die Diskussion geführt hätten.

Er schlägt vor, dass die Verwaltung eine entsprechende Vorlage erstelle, wenn eine Einigung mit der Lousberggesellschaft vorliege.

 

Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau merkt an, dass die Pflege und Unterhaltung, im Gegensatz zur Planung des Straßenbegleitgrünes, Aufgabe des Aachener Stadtbetriebes sei. 100.000 Straßenbäume würden zweimal pro Jahr von hochqualifizierten Mitarbeitern geprüft. Die Mitarbeiter setzten sich stets mit den Bürgerinnen und Bürgern auseinander. So sei z.B. aktuell die Zahl der Anträge auf Fällung von Bäumen oder die Bitte, Bäume stark zurückzuschneiden wesentlich höher als die Anträge auf Erhaltung von Bäumen. Die Bürger würden über die zu treffenden Maßnahmen sehr umfänglich informiert und der Eindruck, es werde unnötig und zu viel gefällt, sei schlichtweg falsch.

 

Auch Ratsherr Corsten bekräftigt, dass beim Aachener Stadtbetrieb hervorragende Fachleute beschäftigt seien, die beurteilen können, ob ein Baum noch verkehrssicher sei oder eben nicht. Aus diesem Grunde sei die Hinzuziehung eines weiteren Gutachters nicht notwendig.

 

Für den Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Servos ist die Frage, ob ein Gutachter benötigt werde, erst nach einer entsprechenden Vorlage von Belang.

 

 

 

 

 

2.)

Der Operative Betriebsleiter Herr Maier berichtet im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrechtsstreit DRK ./. Stadt Aachen wegen der Vergabe der Altkleidersammlung im Losverfahren darüber, dass am 27.01.2016 ein Erörterungstermin im Eilverfahren stattgefunden habe und für den 26. April 2016 die Hauptverhandlung im Klageverfahren anberaumt sei.

 

Bis dahin bleibe ein Teil der DRK Container noch stehen.

 

Die erkennende Kammer habe im Eilverfahren erklärt, kein Problem mit der Vergabe der Standplätze mittels Losverfahren zu haben, auch kenne das Strafenrecht NRW keine Privilegien zu Gunsten gemeinnütziger Sammlungen.

Somit sei Herr Maier, trotz aller gebotener Zurückhaltung zuversichtlich, was den Ausgang des Verfahrens angehe.

Zu den aktuellen Gegebenheiten tatsächlicher Art sei zu sagen, dass der gewerbliche Dienstleister seine Sache recht ordentliche mache und das DRK sich zurzeit zurückhalte.

 

Ratsherr Blum ergänzt hierzu, dass er immer das Gefühl gehabt habe, dass der Aachener Stadtbetrieb richtig gehandelt habe und das gesamte Verfahren rechtmäßig abgelaufen sei. Durch das nun stattfindende Verfahren erhalte der Stadtbetrieb zusätzlich Rechtssicherheit. Das Losverfahren sei absolut korrekt abgelaufen, jetzt bleibe  das Hauptverfahren abzuwarten.

 

3.)

Der kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau berichtet den Ausschussmitgliedern, dass zurzeit an einem Konzept zur Neuausrichtung der Abfallgebühren gearbeitet werde. Dieses Konzept, in dem es u.a darum gehe, perspektivisch kostendeckend zu arbeiten und den Bürger nicht über Gebühr zu belasten, hätte er dem Ausschuss heute bereits gerne vorgestellt, um in die offene Diskussion zu gehen. Der Zwischenbericht darüber sei aber leider nicht rechtzeitig zur Ausschusssitzung fertig geworden.

Da jedoch eine rechtsverbindliche Umsetzung der Neuausrichtung im Satzungsrecht zum 01.01.2017 eine Verabschiedung der Neuausrichtung spätestens in der letzten Dezembersitzung des Rates der Stadt Aachen voraussetze, müsse der Betriebsausschuss noch vor der Sommerpause 2016 zu einer Entscheidung kommen.

Herr Thalau bitte daher um Einberufung einer zeitnahen Sondersitzung.

 

Herr Schmitz –Reiber merkt für die GRÜNE-Fraktion an, dass die Möglichkeiten, neue Strukturen zu erarbeiten sehr umfangreich seien. So werde es wohl auch künftig um die Frage gehen müssen, wie mit der grünen Tonne umgegangen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos hält die Einberufung einer Sondersitzung ebenfalls für notwendig, um ein Konzept und Schnittstellen zu diskutieren und entsprechende Leitlinien vorzugeben. In der Juni Sitzung könnten dann die Ergebnisse beschlossen werden.

 

Ratsherr Corsten fordert den Aachener Stadtbetrieb auf, intensiv die Thematik aufzuarbeiten. Der Ausschuss behalte sich dabei ein Mitspracherecht vor.  Daraus würden sich evtl. weitere Aufträge an den Aachener Stadtbetrieb ergeben.

 

Herr Thalau merkt ergänzend an, dass, obwohl im eigenen Hause enormes Know-How vorhanden sei, die Einbindung eines externen Beobachters gewünscht werde, um noch einmal einen Blick von außen auf die Problematik zu werfen.

Das anvisierte Beratungsunternehmen agiere sehr kommunalnah und habe einen großen Erfahrungsschatz. Es sei von Vorteil, diesen Sachverstand mit einzubeziehen.

Wegen der notwendigen Beschlüsse der Fraktionen bei der Vergabe des Auftrages, entstehe aber erheblicher Zeitdruck.

 

Auch die zuständige Dezernentin, Frau Grehling weist auf den vorhandenen Zeitdruck hin.

Die Satzung müsse im Dezember verabschiedet werden und das Verfahren benötige Zeit, da ein hoher Diskussionsbedarf bestehe.

Somit sei es notwendig, schon jetzt den externen Sachverstand mit einzubinden und den entsprechenden Vergabevermerk den Fraktionen vorzulegen.

 

Ratsherr Luczak fragt nach, ob denn der Sachverstand im Hause nicht doch reiche, und ein externer Gutachter nicht nötig sei.

 

Frau Stadtkämmerin Grehling antwortet hierzu direkt, dass der Stadtbetrieb die Ist-Analyse bereits erstellt habe und Auswirkungen festgestellt habe. Jetzt solle das Ganze komplettiert werden mit dem Blick von außen.

Über die Beauftragung nach der nächsten Sondersitzung zu entscheiden sei dann zu spät und nicht förderlich für die weitere Diskussion.

 

Ratsherr Servos merkt an, dass jetzt bereits eine Vorlage hätte vorliegen können, wenn der externe Gutachter vor Weihnachten beauftragt worden wäre. Es hätten dann auch entsprechende Daten darüber vorgelegen, wie in anderen Städten die Müllgebühren gehandhabt würden.

 

Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau merkt ergänzend an, dass der Sachverstand im Hause sehr wohl vorhanden sei, es bei diesem komplexen Thema aber eher an Kapazitäten fehle. Auch könne eine externe Beratung nochmals den Blick dafür schärfen, wie es andere machten.

 

Der zuständige Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft, Herr Lennartz, merkt an, dass bis jetzt bereits intensiv an dieser Problematik gearbeitet werde.

Er wolle sich jedoch bestmöglich aufstellen, da ja die gesamte Aachener Bevölkerung von dieser Problematik betroffen werde. Er halte es daher für strategisch wichtig, die Kenntnisse der Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes zu verifizieren und zu untermauern.

 

Der Ausschussvorsitzende Servos resümiert, dass sich die im Betriebsausschuss vertretenen Fraktionen einig seien, dem Wunsch der Betriebsleitung nach externer Beratung im Fraktionsumlaufverfahren nicht zu widersprechen.

 

Ratsherr Corsten weist noch einmal darauf hin, dass eine grundlegende und gut gesicherte Beratung notwendig sei, da Gebührenmodelle im Abfallbereich sehr diffizil seien und der Gebührenvorschlag absolut rechtssicher sein müsse.