03.03.2016 - 3 Satzungsänderung von Volkshochschule Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses Herr Bruynswyck fragt die Ausschussmitglieder, ob es Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Neufassung der Satzung der Volkshochschule Aachen gibt. Frau Dr. Schmeer regt daraufhin an, den § 7 (11) Satz 2 wie folgt zu ändern:

Die Festlegung des jährlichen städtischen Zuschusses zum Betrieb obliegt dem Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlungen des Betriebsausschusses und                       nach Kenntnisnahme des Finanzausschusses.

In der anschließenden Diskussion befürwortet Frau Reuß den Änderungsvorschlag, da hierdurch die Zuständigkeit des Betriebsausschusses verdeutlicht wird.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gem. § 11 Abs. 6 der Satzung der Volkhochschule Aachen entsprechend der Verwaltungsvorlage die Neufassung der Satzung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, diese Satzung in der Fassung des 2. Nachtrages der Satzung ab dem 3. März 2016 mit folgender Änderung des § 7 (11) Satz 2 zu beschließen:

Die Festlegung des jährlichen städtischen Zuschusses zum Betrieb obliegt dem Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlungen des Betriebsausschusses und                       nach Kenntnisnahme des Finanzausschusses.

 

Der Beschluss erfolgt  mehrheitlich  mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3436&TOLFDNR=73692&selfaction=print