17.03.2016 - 5 Pilotprojekt "Systemische Inklusionshilfe an fü...

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Beratung

Frau Meyering und Frau Pilgrim erläutern den Tagessordnungspunkt mittels einer Präsentation, die der Niederschrift im ALLRIS beigefügt ist.

Herr Brantin, Herr Balthasar und Herr Krott bedanken sich für die Ausführungen und begrüßen den Einsatz der systemischen Inklusionshelfer an den Schulen.

Frau Schwier ergänzt, dass die Maßnahme gemeinsam mit der Stadt Aachen entwickelt worden ist und sich die Stadt mit 50 % an den Kosten beteiligt.

Der Einsatz der systemischen Inklusionshelfer führt in vielen Fällen auch dazu, dass eine 1:1 Betreuung durch einen individuellen Inklusionshelfer nicht mehr nötig ist, ohne den individuellen Rechtsanspruch auf einen individuellen Inklusionshelfer in Frage zu stellen. Die Poollösung führt zu mehr Flexibilität und erschließt Ressourcen für die Inklusionshilfen.

Auf Nachfrage von Herrn Brantin zu den Aufgaben und Qualifikationen der systemischen Inklusionshelfer teilen Frau Meyering und Frau Pilgrim mit, dass die Inklusionshelfer keine besonderen Voraussetzungen mitbringen müssen und auf ihre Arbeit im Rahmen von Schulungen gründlich vorbereitet werden. Sie unterstützen die Lehrkräfte in der Klasse, indem sie sich um verhaltensauffällige Kinder während des Unterrichts kümmern. Die Elternarbeit ist Sache der Lehrer und die Schulleitung ist gegenüber den systemischen Inklusionshelfern weisungsbefugt.

Im Hinblick auf die Frage von Herrn Auler, ob die Kinder in der Schule nicht zu viele Ansprechpartner haben, erläutern Frau Meyering und Frau Pilgrim, dass die systemischen Inklusionshelfer in ein multiprofessionelles Team eingebunden sind und den Kindern ihre unterstützende Rolle im Unterricht klar ist.

Herr Weinen begrüßt den Einsatz der systemischen Inklusionshelfer als hilfreiche Unterstützung und spricht sich für eine Ausweitung und Fortführung aus.

Herr Müller bittet darum, die Bezeichnung “Inklusionshelfer“ zu überdenken, da ihm der Wortteil „….helfer“ zu negativ erscheint.

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Beschluss:

Der Kinder-und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung wohlwollend zur Kenntnis.

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Anlagen