17.03.2016 - 4 Steigende Flüchtlingszahlen1.) Einrichtung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hammers erläutert hinsichtlich Punkt 1 d) des Beschlussvorschlages, dass es sich bei den 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ um 4 nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und 1 nach EG 5 TVöD (Verg.Gr. VII Fg. 1a BAT) handelt.

Frau Eschweiler fragt nach, ob das Land NRW tatsächlich Erstattungen vornimmt, obwohl es sich bei den Aufgaben um reine kommunale Aufgaben handelt? Sie führt weiter aus, dass zur Unterstützung der Mitarbeiter/innen im Flüchtlingsbereich selbstverständlich der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden muss. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Verwaltung, da der weitere zukünftige Personalbedarf nicht absehbar ist, den bereits beschäftigten Mitarbeitern/innen Planungssicherheit zu bieten. Was wäre, wenn sie in 2 Jahren nicht mehr gebraucht werden würden? Aus vorgenanntem Grund spricht sie die Bitte aus, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss halbjährlich über entsprechende Entwicklungsstände zu unterrichten ist. Zudem muss eine Anpassung der derzeit zugrunde gelegten Bemessungsschlüssel für Teamleiter-, Sozialarbeiter- und Hausmeisterstellen erfolgen. Abschließend erkundigt sie sich hinsichtlich des als Anlage beigefügten Organigramms, ob es richtig ist, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht?

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Deckung des Personalmehraufwandes im Haushaltsjahr 2016 durch die erwarteten erhöhten Pauschalerstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben ist. Durch Anpassung der für die Erstattung zugrunde gelegten Schlüssel werden höhere Erstattungen als bereits haushalterisch berücksichtigt, zufließen. Der erwartete Ertrag kann einer Handhabungsreglung entsprechend um 10% erhöht werden. Auch nach Mitteilung des  Ministeriums ist die Erwartung zusätzlicher Erträge haushalterisch statthaft. Ab Juli 2016 erfolgt die Evaluation der Echtkosten.

Herr Hammers bestätigt Frau Eschweiler, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht.

Herr Teuku erkundigt sich, weshalb die Stellen nicht befristet eingerichtet werden?

Herr Hammers erläutert, dass es bei der absehbaren Dauer der Aufgabe die Haushaltsklarheit erfordert, diese Stellen regulär einzurichten. Da es sich bei den Beschäftigten um klassisches Verwaltungspersonal handelt, hat er keine Sorge, dass diese, wenn sie aufgrund eines eventuellen Rückgangs der Flüchtlingszuweisungen nicht mehr in diesen Bereichen benötigt werden, anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können.

Herr Prof. Dr. Sicking unterstreicht die Aussage von Herrn Hammers. Selbstverständlich bleiben die Entwicklungen abzuwarten. Er geht jedoch davon aus, dass die Flüchtlingsproblematik für die nächsten 5 bis 10 Jahre Thema bleiben wird.

Herr Servos merkt an, dass die Aufgabe im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung sehr variabel ist. Sie wird sich im Laufe der Zeit verändern und gegebenenfalls auch hohe Fluktuationen mit sich bringen. Aus diesem Grund würde er ein Monitoring zur Entwicklung der Stellenbedarfe in Bezug auf Flüchtlingszuweisungen sehr begrüßen. Beispielsweise könnte durch die Stabsstelle „Flüchtlingswesen“ ein solcher Forecast erstellt werden. Die Umsetzung der Vorlage hält er für einen guten Ansatz.

Auch für Frau Begolli ist es sehr wichtig, dass die eingestellten Menschen eine Perspektive erhalten; sie brauchen eine Sicherheit. Sie ist deshalb über die Ausführungen von Herrn Hammers sehr dankbar. Abschließend weist sie auch vor diesem Hintergrund auf den zu erwartenden demographischen Wandel hin, der die Verwaltung noch vor große Herausforderungen stellen wird.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von:

1a)3 VZÄ  für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,

b)1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),

c)1 VZÄ für  den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa  Fg. 1a BAT),

d) 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG,  EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und

e) 2 VZÄ  für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa  Fg. 1a  BAT) zur Kenntnis.

 

2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage