09.03.2016 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 967 -Wildba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Vor Eintritt in die Beratung erklärt Herr von Helden sich für befangen und verlässt das Beratungsgremium.
Herr Biesing möchte wissen, wie viele Wohneinheiten im Rahmen der öffentlichen Förderung für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird erläutert, dass von den insgesamt 13 zu errichtenden Wohneinheiten 2 der öffentlichen Förderung unterliegen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch altes Recht diesbezüglich vorgelegen habe.
Herr Knörzer bittet um Erläuterung was mit dem unbebauten Flurstück Nr. 832 geschehen solle. Frau Ohlmann erläutert hierzu, dass dieses Flurstück weiterhin unbebaut bleiben wird und aufgrund der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich evtl. Bepflanzung gemacht werden dürfen.
Frau Perschon möchte wissen wie mit evtl. Altlasten auf den Grundstücken umgegangen werde. Hierzu wird dargelegt, dass hierzu derzeit keine verlässlichen Äußerungen getroffen werden können, da dies erst im Zuge der Bauanträge geprüft werden müsse und nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes sei.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 967 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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