09.03.2016 - 6 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiuss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert anhand einer Präsentation die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen und weist darauf hin, dass die Änderungen sich im Gespräch mit Bauinteressenten und Architekten herauskristallisiert haben sowie auch Änderungen im Bauordnungsrecht zurückzuführen sind.

Frau Perschon weist nochmals darauf hin, dass der Betrieb des Sportplatzes weiterhin ungehindert stattfinden müsse und bittet darum, die Kaufinteressenten auf evtl. hieraus resultierende Lärmbelästigung rechtzeitig hinzuweisen. Frau Hildersperger erläutert hierzu, dass die Lärmkriterien im Bauvertrag fixiert werden. Herr Gilson legt ebenfalls Wert darauf, dass im Kaufvertrag auf evtl. Lärmbelästigungen durch die anliegende Sportanlage hingewiesen wird.

Frau Hildersperger gibt sodann nochmals einen Überblick über die bisher durchgeführten Veranstaltungen mit den Kaufinteressenten und legt der Bezirksvertretung dar, dass durch die intensive Betreuung der Kaufinteressenten für eine bessere Gestaltung des Baugebietes geworben werden solle. Alle 25 Kaufinteressenten haben in der weiteren Entwicklungsphase grundsätzlich 3 Ansprechpartner (FB 23, FB 61, FB 63), welche bei Fragen kompetent beraten werden.

Herr Jaramaz erkundigt sich danach ob die Kaufinteressenten grundsätzlich in der Wahl des Architekten frei seien. Diese Frage wird durch Frau Hildersperger bejaht. Er tue sich jedoch schwer damit, eine Änderung im Bebauungsplan dahingehend herbeizuführen 2 Doppelhaushälften durch Verzahnung in ein Mehrfamilienhaus umzuwandeln.

Frau Perschon lobt den Ansatz der Verwaltung die Bürgerwünsche ernst zu nehmen und hierauf zu reagieren und findet den Ansatz der Verwaltung hinsichtlich der Verzahnung der beiden Doppelhaushälften gut.

Herr Gilson sieht in der geplanten Änderung nicht die Möglichkeit noch wesentlich mehr Raum für weitere Wohnungen zu schaffen. Er möchte wissen, ob der Veränderungswunsch auf Wunsch eines einzelnen Interessenten basiere oder ob dieser Ausfluss aus den Gesprächen mit den beteiligten Kaufinteressenten sei. Hierzu legt Frau Hildersperger dar, dass dies das Ergebnis aus Gesprächen mit den Kaufinteressenten ist.

Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung aufgrund angemeldeten Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion fasst die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg folgenden geänderten

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße / Sandhäuschen - gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Überschreitungen der überbaubaren Fläche für Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten mit einer maximalen Tiefe von 3,0 und einer maximalen Fläche von 20 m² zuzulassen und dies schriftlich festzusetzen,

- Die Reduktion der seitlichen Abstandsflächen auf 3,0 m zuzulassen und dies schriftlich festzusetzen,

- Die Begrenzung der Anzahl von 2 Wohneinheiten je Gebäude aus dem Rechtsplan zu streichen,

- Die Bauweise für das östliche Doppelhaus auch für Einzelhäuser im Rechtsplan zu erweitern und auf den Grundstücken 7 und 8 maximal 4 Wohneinheiten zuzulassen,

- Für die Hausgruppen eine rückwärtige Baugrenze, die gartenseitig im Versatz von 3,0 m die Zweigeschossigkeit von der Dreigeschossigkeit abgrenzt,  im Rechtsplan festzusetzen,

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 940 – Laurentiusstraße / Sandhäuschen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage