16.03.2016 - 9 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-BVF bedankt sich Bezirksvertreterin Dr. Kronenberg für die in die Verwaltungsvorlage übernommenen Änderungswünsche. Sie stellt fest, dass im Vergleich zu der zuletzt vorgestellten Planung die Giebelhöhen zum Teil um ca. 5 m erhöht wurden.

 

Frau Ohlmann erläutert hierzu, dass das Abrücken von der Straße zu einer anderen Verteilung der Baumasse geführt habe. Die Giebelhöhen seien im Übrigen nach heutigem Standard nach NHN angegeben.

 

Bezirksbürgermeister Corsten bekräftigt unter Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltungsvorlage – Blatt 10/24, Punkt 4.2.3 -, dass die angedachte Staffelung der Bauhöhen unbedingt einzuhalten ist.

 

Bezirksvertreter Starmanns bittet darum, in der Sitzung des Planungsausschusses am 17.03.2016 zur Verdeutlichung eine Schnittzeichnung vorzulegen.

 

Bezirksvertreterin Becker sieht die von der Verwaltung vorgebrachten Änderungen positiv, spricht sich aber aus grundsätzlichen Erwägungen dennoch gegen die Verwaltungsvorlage aus.

 

 

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Beschluss (mit 2 Gegenstimmen):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 922 – Charlottenburger Allee/Elleter Feld - gemäß § 4a (3), Satz 4 BauGB in Anwendung des § 13 Baugesetzbuch wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-Die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhen von 169,00m ü. NHN und 167,00m NHN im nördlichen Teilbereich werden zusammengefasst und in eine maximale Gebäudehöhe von 168,00m ü. NHN geändert.

 

-Die Gebäudehöhen sind der Topografie folgend zu staffeln.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld - gemäß § 10 (1) BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage