19.04.2016 - 7 Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 19.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird die Vorlage als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilt.
Frau Grehling führt zunächst aus, dass die eindeutige Beantwortung des Antrages, ohne daraus Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse entstehen zu lassen, dazu geführt habe, dass die Bearbeitung zeitintensiv gewesen sei und die Vorlage deshalb als Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt verteilt werde. Sie bittet, dies zu entschuldigen.
Die Verwendung der Stiftungsmittel unterliege Schranken, die zu Interessenskonflikten führten. So sei der Mitteleinsatz an den Stiftungszweck gebunden, der sich nicht immer mit den wünschenswerten Maßnahmen, die aus Stiftungsmitteln finanziert werden sollen, verbinden lässt. Hinzu komme, dass die Erträgnisse nicht ausreichend vorhanden seien, um weitere gemeinnützige Projekte zu fördern.
Die Stiftung schütte das aus, was nach steuerrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht. Also sei nach den Kriterien einer Vermögensanlage zu entscheiden.
Frau Grehling betont, dass es sich bei der Vermögensanlage um eine kapitalsichere Anlageform handeln müsse. Werden Anlagen getätigt, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, so hafte die Stadt mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt.
Letztendlich entscheide auch immer die Rendite aus einer Maßnahme darüber, ob diese aus der Anlage von Stiftungsmitteln finanziert werden könne oder nicht. Daher sei eine Grundsatzentscheidung, dass Stiftungsvermögen für den Wohnungsbau einzusetzen ist, nicht möglich. Es handle sich immer um eine Einzelfallprüfung. Faktoren wie Mieteinnahmen und Rendite seien bei konkreten Maßnahmen zu dem Ertrag aus einer eventuellen Geldanlage in Vergleich zu setzen.
Frau Grehling führt zur Verdeutlichung als Beispiel ein Mietobjekt an, welches nach zehn Jahren nicht mehr benötigt werde. Dies hätte zur Folge, dass die Erträgnisse aus dieser Maßnahme ausbleiben und so keine Rendite zu verbuchen sei. In dem Falle scheitere die Kooperation und die Stadt müsse für die Kosten haften. Das Vermögen aus den Stiftungen sei dem Ausschuss bekannt. Die Ertragslage sei auch dem Sozialausschuss nach den einzelnen Stiftungszwecken unterteilt vorgelegt und erläutert worden. Wenn seitens der Verwaltung Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten durch die Anlage von Stiftungsvermögen bekannt seien, so werde dies auch entsprechend für die Politik aufbereitet. Zu beachten sei, dass das Grundstockvermögen der jeweiligen Stiftung erhalten bleiben muss. Demnach kommt für eine Grundstücksveräußerung nur ein Tauschgeschäft in Betracht.
Ratsherr Pilgram bedankt sich für die Vorlage, die auch die Zustimmung seiner Fraktion finde. Ihm sei wichtig, dass der Antrag, wie der Vorlage zu entnehmen sei, grundsätzlich Zuspruch finde. Er hoffe darauf, dass die Verwaltung durch die Vorlage diese Möglichkeit zu gegebener Zeit prüfe.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bedankt sich bei der Fraktion „Die Grünen“ für den guten Antrag, sowie für die Vorlage bei der Verwaltung. Für ihn stellt sich noch die Frage, wie das Immobilienvermögen der Stiftungen bewertet werde. Als mögliche Bewertungskriterien führt er den Miet- oder Verkaufspreis an.
Frau Grehling erläutert, dass die Immobilien der Stiftungen wie die städtischen Immobilien nach der Gemeindeordnung NRW nach dem Ertrags- oder Substanzwert bilanziert werden. Grundlage bei einem Verkauf oder einem Tauschgeschäft sei der jeweilige Buchwert der Immobilie. Sie führt dazu aus, dass Tauschgeschäfte zwischen den Stiftungen und der Stadt äußerst komplex seien, da es sich bei den Immobilien der Stiftungen zum Beispiel um Gutshöfe handle, denen äußerst schwierig ein städtisches Grundstück gegenübergestellt werden könne.
Grundsätzlich stoße die Stadt dabei jedoch an natürliche Grenzen, da entsprechende Tauschflächen meist nicht zur Verfügung stehen. Weiterhin müssten sie aufgrund testamentarischer Vorgaben gestattet sein. Als negatives Beispiel erinnert Frau Grehling an das Tauschgeschäft mit der Stiftung Bischoff (Driescher Hof). Es spiele nicht nur der Grundstückswert eine Rolle, sondern auch entwickelbare Möglichkeiten seien in dem Verfahren zu berücksichtigen.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg hinterfragt weiterhin die Art der Finanzanlage. Für ihn sei von Interesse, ob beispielsweise Wohnungsbauaktien für die Stiftung bei Beteiligungen in Betracht kämen.
Frau Grehling führt dazu aus, dass Aktien keine kapitalsichere Anlageform seien, weshalb diese nicht in Betracht kämen. Es gebe ein Runderlass zu kommunalen Kapitalanlagen, der vom Innenministerium NRW veröffentlicht wurde. Die Einlage- und Kapitalsicherung müsse demnach gewährleisten, dass der Stiftung keine Verluste entstehen. Selbst eine garantierte Rendite seitens eines Gesellschafters setze eine Haftungserklärung der Stadt und damit im Verlustfall einen finanziellen Ausgleich voraus. Letztlich sei durch den Runderlass auch eine Finanzanlage in Wohnungsbauunternehmen nur bedingt möglich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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