07.12.2005 - 24 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und...

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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Fraktionen von SPD und Grünen verteilt worden.)

 

Für die Fraktion der SPD appelliert Bürgermeisterin Ströbele an die Mitglieder des Rates, diesem Antrag heute zuzustimmen und verweist auf die ansonsten fatalen Auswirkungen auf die Kommunalpolitik vor Ort, wenn die Stadt künftig kein Zugriffsrecht mehr auf öffentlich geförderte Wohnungen habe und sich aufgrund dessen Probleme mit einer ausgewogenen Belegung ergeben würden. Anhand eines Beispieles verdeutlicht sie die Problematik der Unterbringung von Familien, verweist auf die jetzt noch mögliche Inanspruchnahme von städtischen Wohnungen bzw. von Wohnungen der gewoge und empfiehlt, dem unterbreiteten Antrag zuzustimmen, um künftig auftretende Fehler und Probleme zu vermeiden.

 

Im späteren Verlauf der Debatte wird kritisiert, dass die Landesregierung beabsichtige, diesen § 5a abzuschaffen, ohne vorher hierzu entsprechende Untersuchungen durchgeführt zu haben. Wenn die Engpässe und Probleme auch nicht umgehend erwartet würden, so müsse doch hier auch vorausschauend in die Zukunft geblickt werden und diese Vorschrift beibehalten werden, zumal es diesbezüglich innerhalb der Wohnungsverwaltung hiermit keine Probleme gegeben habe.

 

Seitens der Fraktion der Grünen schließt Ratsfrau Hörmann sich den Ausführungen der Vorrednerin an und hebt die Bedeutung des Erhaltes dieser Belegungsrechte hervor. Insbesondere in Anbetracht der zurückgehenden Sozialwohnungsbestände hält sie es für dringend notwendig, diesem Antrag mit großer Mehrheit zu folgen, um dadurch beim Land NRW zu verhindern, dass hier eine neue gesetzliche Regelung getroffen werde.

 

Im Verlaufe der Diskussion wird durch Ratsherrn Rau auf die Argumente der Sprecher der CDU- und FDP-Fraktion entgegnet und verdeutlicht, dass die Arbeitslosigkeit in Aachen bei 13 % liege und bedingt dadurch viele Menschen auf dem freien Wohnungsmarkt keine entsprechenden Wohnungen finden würden, da der Wohnungsmarkt nicht ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Kriterien funktioniere. Es wird gleichzeitig an viele frühere Diskussionen erinnert und dargelegt, dass es nach wie vor notwendig sei, einzelnen Familien durch die Möglichkeiten der Kommune zu bedarfsgerechtem und finanzierbarem Wohnraum zu verhelfen. Das Anliegen des Antrages sei ein kleines, aber wichtiges Instrument für den Wohnungsmarkt, es werde im Wohnungsamt praktisch gehandhabt und daher sollte diese Regelung beibehalten werden

 

Der Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Einmahl, und die Ratsmitglieder Baal und Königs widersprechen seitens der CDU-Fraktion dem unterbreiteten Antrag und legen dar, dass sie diesem aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen könnten. So wird u.a. darauf verwiesen, dass eine größtmögliche Gerechtigkeit nicht immer mit neuen Bürokratien zu erreichen sei und gerade ein Blick auf Nachbarstädte zeige, dass dort sehr viele Wohnungen leer liegen würden, dies hier auch der Fall sei und daher die Stadt Aachen nicht mehr in den Kreis gehöre, der in dieser Vorschrift genannt sei, da die Voraussetzungen hierfür nicht mehr gegeben seien. Die Absichten der neuen Landesregierung von CDU und FDP werden angesprochen; insbesondere der beabsichtigte Bürokratieabbau, der als Gewinn bezeichnet werden könne. Der hier zur Diskussion stehende § 5a des Wohnungsbindungsgesetzes wird zitiert und der hierfür notwendige bürokratische Aufwand und enorme Personalaufwand kritisiert. Da ein Beweis für eine diesbezügliche Mangelsituation in Aachen nicht erbracht werden könne, werde diesem Vorschlag nicht gefolgt.

Ferner wird auf die spezielle Wohnungssituation und die entsprechenden Bedürfnisse in Aachen näher eingegangen und u.a. ausgeführt, dass in Teilmärkten ein Bedarf vorhanden sei, Aachen aber keine Region mit erhöhtem Bedarf sei. Schließlich sei mit Blick auf die zurückgehenden Bevölkerungszahlen auch eine Diskussion notwendig über den mittel- und langfristigen Wohnungsbedarf. Damit einhergehend sei, dass in der freien Marktwirtschaft der Preis sich über Angebot und Nachfrage regele und über diese Problematik mittelfristig wahrscheinlich nicht mehr diskutiert werden müsse.

 

Für die Fraktion der FDP beziehen der Vorsitzende, Ratsherr Helg, und Ratsherr Pabst zu diesem Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen Stellung und schließen sich den Ausführungen des Vorredners und damit dem Koalitionspartner auf Landesebene vollinhaltlich an. Da der Wohnungsmarkt in Aachen sich in den letzten Jahren deutlich entspannt habe, werde kein Bedarf an preisgebundenen Wohnungen in erheblichem Ausmaß gesehen und daher dem Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen nicht gefolgt werden. Ergänzend wird nachgefragt, ob das Konzept des geförderten Wohnungsbaus auch bei den zu unterstützenden Familien ankomme oder ob dies evtl. zielgerichteter eingesetzt werden könne. Ferner wird bezweifelt, dass es attraktiver werde, preisgebundene Wohnungsbestände zu errichten und anzubieten, wenn dieser § 5a weiterhin aufrechterhalten und dieses Zugriffsrecht zementiert werde.

 

Ratsherr Müller – Linke – sieht eine zunehmende Verarmung in der Bevölkerung und fordert deshalb alle Parteien auf, eine vorausschauende Politik zu betreiben und sich daher für die Beibehaltung dieser Vorschrift einzusetzen. Unter Anführung von Beispielen (niedrige Renten, Betroffene der Hartz IV-Gesetze) geht er auf die Situation dieser Menschen ein und führt aus, dass die Angebote auf dem Wohnungsmarkt für diesen Personenkreis sehr eingeschränkt seien. Auch ohne größere Untersuchung über den Aachener Wohnungsmarkt unterstütze er den Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen und werde diesem zustimmen.

 

Nach Beendigung der Aussprache lässt der Oberbürgermeister über den Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen vom 5. Dezember 2005 abstimmen.

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Beschluss:

Bei 23 Gegenstimmen beschließt der Rat der Stadt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Landesregierung, die Verordnung zu § 5a Wohnungsbindungsgesetz über den 31.12.2005 hinaus in den Städten zu verlängern, in denen es einen erhöhten Wohnungsbedarf gibt.