07.12.2005 - 26 Antrag der Ratsmitglieder Müller, Schnitzler un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung ein Antrag der Ratsherrn Müller – Linkspartei -, Schnitzler – UWG – und Treude – GGSO – verteilt worden.)
Durch die Antragsteller, die Ratsmitglieder Müller und Treude, wird der Eilantrag in mehrfachen Redebeiträgen begründet und angeregt, durch die Verwaltung und die ARGE prüfen zu lassen, ob eine Weihnachtsbeihilfe für ALG II-Empfänger auch in Aachen kurzfristig gezahlt werden kann. Auf die Härtefälle durch die Hartz IV-Gesetzgebung wird eingegangen und angeregt, für einen Geschenk-Kauf zu Weihnachten als freiwillige Leistung einen Betrag zur Verfügung zu stellen, möglicherweise aus Etat-Töpfen im Sozialdezernat, die bisher nicht ausgeschöpft wurden. Auf die Zahlung dieser Weihnachtsbeihilfen in Burghausen wird näher eingegangen, die dortige Situation skizziert und empfohlen, auch Heimbewohnern ein entsprechendes Taschengeld zu zahlen. Näher wird auch auf die Pressemitteilung des Erwerbslosenforums und hierin enthaltene Details eingegangen und erläutert, dass in den gezahlten ALG-Beträgen keine Anteile enthalten seien für Sondersituationen wie Weihnachten o.ä.. Als „Geist der neuen Zeit“ wird es angesehen, dass arme Mitbürger auf Weihnachtsgeschenke verzichten müssten und kritisiert, dass bisher gezahlte Beihilfen zusammengeschrumpft seien auf bestimmte Pauschalen. Auch wenn die Zahlung dieser Beihilfe nicht zwingend vorgeschrieben sei, so sollten doch Gespräche mit der ARGE über die Zahlung – notfalls von Beträgen in geringerer Höhe als in Burghausen – geführt und eine unbürokratische Lösung gefunden werden.
Im weiteren Verlauf der Debatte wird auf die ablehnenden Redebeiträge entgegnet, der Zeitpunkt der Antragstellung näher begründet und die erfolgten Leistungskürzungen in vielen anderen Bereichen angesprochen. Ziel des Antrages sei, den von Hartz IV betroffenen Menschen in der Stadt tatsächlich zu helfen und daher werde empfohlen, dem Antrag der Ratsmitglieder Müller, Schnitzler und Treude zu folgen.
Verwaltungsseitig bezieht im Laufe der Aussprache Beigeordneter Lindgens zu dem Antrag Stellung und führt zunächst aus, dass bei gleicher Handhabung wie in Burghausen, für ca. 13.000 Bedarfsgemeinschaften in Aachen ein Betrag von 1,8 Mio € auszuzahlen sei, wobei die vom Sozialamt mit Grundsicherung betreuten Personen hier noch nicht mit eingerechnet seien. Auf die Beratungen im Sozialausschuss über die finanziellen Aufwendungen für diese Personenkreise wird hingewiesen und verdeutlicht, dass – im Gegensatz zu Burghausen – aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Aachen es nicht möglich sei, derartige Weihnachtsbeihilfen auf freiwilliger Basis zu zahlen. Eine diesbezügliche Einflussnahme auf die ARGE sei nicht möglich und persönlich gesehen habe Weihnachten auch noch einen anderen als finanziellen Bezug.
In einer persönlichen Erklärung entgegnet Beigeordneter Lindgens später auf Ausführungen von Ratsherrn Müller, widerspricht möglichen Unterstellungen, hebt die Bedeutung des Weihnachtsfestes aus christlicher Tradition hervor und wendet sich gegen die Aussage, dass er den bedürftigen Menschen mit Zynismus und Kälte begegne.
Für die Grüne Fraktion und die SPD-Fraktion beziehen Bürgermeisterin Scheidt und die Ratsmitglieder Pilgram und Künzer sowie Ratsherr Schaffrath – ABL – zu dem unterbreiteten Antrag Stellung und legen dar, dass dieses Anliegen nicht unterstützt werden könne. Sie führen u.a. aus, dass hier ein Bundesgesetz ausgeführt werde und ein Vergleich der Stadt Aachen mit Burghausen diesbezüglich nicht angestellt werden könne. Angemerkt wird auch, dass in Notsituationen in Aachen einmalige Beihilfen gezahlt würden und den Antragstellern empfohlen, derartige Anträge über die Fraktionen im Bundestag einzubringen. Es wird vermutet, dass dieser Antrag zur politischen Profilierung gestellt wurde, er den betroffenen Menschen schade und zudem früher gestellt werden musste, um eine Beratung im zuständigen Fachausschuss zu ermöglichen. Nach entsprechender Vorbereitung durch die Verwaltung und in Kenntnis des notwendigen finanziellen Aufwandes hierfür hätte dann eine Diskussion in den zuständigen politischen Gremien erfolgen können. Ferner wird auch darauf hingewiesen, dass bei möglicher Zustimmung zu dem Antrag, dies bei höheren Instanzen nicht durchgesetzt werden könnte und es sich daher um einen unrealistischen Antrag handele. Als kritisch wird es angesehen, dass insbesondere durch Ratsherrn Müller immer mehr Anträge mit enormen finanziellen Auswirkungen gestellt würden, obwohl die schlechte Finanzlage der Stadt allseits bekannt sei.
Ratsfrau Wilms beantragt schließlich den Schluss der Rednerliste. Dem wird einvernehmlich gefolgt.
Nach den Ausführungen der noch auf der Rednerliste stehenden Ratsmitglieder lässt der Oberbürgermeister abschließend über den Antrag der Ratsmitglieder Müller, Schnitzler und Treude abstimmen.
Sondersitzung des Rates der Stadt
Unter Hinweis auf die erfolgte Vertagung einzelner Punkte in der heutigen Ratssitzung unterbreitet der Oberbürgermeister Termine für eine Sitzung vor Weihnachten und stellt zunächst nach Rückfrage fest, dass eine vorherige Behandlung dieser Punkte in Ausschuss-Sitzungen entbehrlich sei.
Nach erfolgter Absprache teilt der Oberbürgermeister mit, dass eine Sondersitzung des Rates der Stadt
am Donnerstag, dem 22. Dezember 2005,
um 17.00 Uhr im Rathaus
stattfinden werde. Die Einladung hierzu werde umgehend versandt.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass damit alle öffentlichen Tagesordnungspunkte behandelt seien und schließt den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung.