07.12.2005 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; A...

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Beratung

 

Der Oberbürgermeister führt einleitend aus, dass keine schriftlichen Fragen zur heutigen Sitzung vorliegen würden. Grundsätzlich werde darauf hingewiesen, dass der Fragesteller seinen Wohnsitz in der Stadt Aachen haben müsse; er solle bei mündlichen Fragen bitte seinen Namen nennen, auf die öffentliche Angabe seiner Anschrift werde verzichtet.

 

Folgende Fragen werden sodann mündlich gestellt:

 

 

1.         Frage von Herrn Stefan Mutz, DJK Westwacht Aachen

            betr.: Erhalt des Sportplatzes Hanbrucher Straße

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Ich bin Jugendtrainer und Sprecher der Jugendabteilung der DJK Westwacht Aachen. So sind wir auch gekleidet. Ich habe auch die Jugend mitgebracht, Teile unserer Jugend. Und wir als Verein, wir bangen um den Erhalt des Sportplatzes Hanbrucher Straße, der soll umgewandelt werden und wir bespielen den Platz seit 75 Jahren oder etwas mehr und vor diesem Hintergrund haben wir einen offenen Brief formuliert und ich möchte einfach fragen, ob wir diesen Brief an Sie übergeben dürfen, und als zweites: ob wir die Möglichkeit bekommen, mit den Fraktionen vor einer Entscheidung einen Dialog zu führen, ein Gespräch, um unseren Standpunkt noch einmal darzustellen. Die Frage würde ich gerne in den Raum stellen.

 

Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass selbstverständlich der Brief übergeben werden könne, er den Fragesteller allerdings bitte, direkt mit den Fraktionen Kontakt aufzunehmen bezüglich des erbetenen Gesprächs.

Zum Anliegen selbst bemerkt der Oberbürgermeister, dass der Vereinsvorstand mit der Stadt und dem Bistum diese Grundstücksaufgabe mehrfach besprochen habe und hierüber Einvernehmen erzielt wurde.

Im Übrigen bittet er, vereinsinterne Angelegenheiten im Verein zu klären. Persönlich führt er aus, dass er dieses Grundstück als ideal ansehe für die Bebauung mit Häusern für junge Familien.

 

Herr Mutz verdeutlicht, dass er für die Jugendabteilung des Vereins spreche, dies vereinsintern abgesprochen wurde und übergibt sodann den offenen Brief an den Oberbürgermeister.

 

 

2.         Frage von Frau Marion Hein, Aachen

betr.: Serviceangebot beim Besuch von Friedhöfen

- gerichtet an Ratsherrn Einmahl -

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Die Stadt Aachen ist ja stets bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Serviceangebot zu bieten. Aber, was mir immer wieder auffällt beim Besuch eines Friedhofes: Es fehlen Gießkannen zum Ausleihen - wenn man diese vergessen hat. Hiermit möchte ich folgende Frage an Sie richten:

 

Besteht nicht die Möglichkeit, probeweise auf irgendeinem Friedhof für das Ausleihen der Gießkannen „Gießkannenbäume“ anzuschaffen, was bequem und unkompliziert wäre für die Besucher/innen? D.h.: nach Einwurf einer z.B.: 1 € Münze als Pfand erhält der Besucher/in die benötigte Gießkanne. Gibt man die Gießkanne später zurück, so bekommt man das Geld wieder - eine sehr ordentliche Angelegenheit - ! Vielleicht gibt es ja noch eine kleine Finanzquelle für die Anschaffung der „Gießkannenbäume“ im städtischen Investitionshaushalt, der über die Friedhofsgebühren refinanziert wird.

 

Ratsherr Einmahl bezieht kurz zur Frage Stellung, verweist auf frühere derartige Möglichkeiten, kündigt an, dies entsprechend zu untersuchen und mit der Fachabteilung zu besprechen und sagt schließlich eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

3.         Frage von Herrn Riyad Jawesh, Aachen

            betr.: Bildung eines Ausschusses in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsamtes

            - gerichtet an Ratsherrn Einmahl und den Oberbürgermeister -

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Ist es möglich, einen Ausschuss zu bilden um einen bestimmten Fall, was den Leiter des Straßenverkehrsamtes betrifft, zu untersuchen. Ich glaube, sowohl dem Herrn Einmahl als auch Ihnen, ist der Fall bekannt. Ich habe alles versucht, um eine bestimmte Sache da zu erreichen. Leider gibt es bestimmte Sachen, die kann man gerichtlich nicht erreichen. Ob das möglich ist oder nicht.

 

Der Oberbürgermeister legt dar, dass es sich beim Straßenverkehrsamt um einen Zweckverband von Stadt und Kreis handele, er die Frage deshalb dorthin mit der Bitte um schriftliche Beantwortung weiterleiten werde.

Ratsherr Einmahl führt hierzu aus, dass es sich hierbei um eine anstehende Rechtsfrage handele, der Fragesteller sein Anliegen auf dem Rechtsweg klären müsse und er daher in diesem Falle nicht tätig werden könne.

 

Weitere Fragen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister schließt die Fragestunde.

 

Die mündlich gestellten Fragen - die in der Sitzung nicht beantwortet wurden - werden schriftlich beantwortet.

 

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