21.06.2016 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling informiert die Ausschussmitglieder, dass die Vorlage zur Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Mitteln für die „Mensa 4. Gesamtschule“, die im Schulausschuss bereits beraten wurde, zurückgezogen wurde, da Nachverhandlungen ergeben hätten, dass die Kosten geringer seien als sich zunächst abzeichnete und dadurch auch die Vorlagepflicht entfällt.
Weiterhin teilt sie den Ausschussmitgliedern mit, dass sich die überplanmäßige Mittelbereitstellung für den verunfallten RTW, aufgrund von Beschriftungen und medizinischen Geräten und Ausstattungen, um weitere 9.000,- Euro erhöht. Der Rat habe in seiner letzten Sitzung bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 105.000,- Euro beschlossen.
Bezüglich des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 weist Frau Grehling darauf hin, dass dieser in der nächsten Ratssitzung eingebracht und nach der Sommerpause beraten werde.
Letztlich verweist Frau Grehling auf einen Zeitungsartikel, dem zu entnehmen sei, dass ein erster Entwurf der Abrechnung der aus der Städteregionsumlage resultierenden Ausgleichszahlung erfolgt sei. Erfreulich sei, dass eine Ausgleichszahlung der Städteregion erfolge, die über dem Haushaltsansatz von rund 4,9 Mio. Euro liege. Dass sich eine Erstattung grundsätzlich abzeichne, sei ja im Haushalt 2016 bereits prognostiziert worden, da die Zahlungen an die Städteregion voraussichtlich höher seien als die Aufwendungen, die im Rahmen des übertragenen Aufgabenverbundes entständen.
Weniger erfreulich sei hingegen die Ankündigung einer Gewerbesteuerrückerstattungspflicht aus dem Bezugsjahr 2006 von rund 10 Mio. Euro. Da die Gewerbesteuererträge zurzeit über dem Haushaltsansatz lägen, gefährde dies derzeit nicht das Erreichen des Haushaltsansatzes. Mit der Gewerbesteuerrückerstattung sei allerdings auch eine Zinserstattung von rund 6 Mio. Euro verbunden, die im Haushalsplan 2016 in der Höhe nicht eingeplant seien. Diese könne zurzeit durch die ergebnisrelevant dargestellte Ausgleichszahlung kompensiert werden, wodurch vorerst auf eine Haushaltssperre verzichtet werden könne.
Bezogen auf den Stand der Gewerbesteuererträge seien verschiedene Modelle zur Berechnung bzw. Prognose möglich. Es sei damit zu rechnen, dass ca. 12 bis 14 Mio. Euro jährlich, zum Beispiel aufgrund von Rückerstattungen, in Abzug zu bringen seien. Die derzeitige Prognose zeichne daher ein mögliches Jahresergebnis zwischen 162 und 172 Mio. Euro ab. Hinzu komme, dass das Finanzamt zuletzt auf einen weiteren Rechtsstreit aus dem Jahr 2000 hingewiesen habe. Die eventuelle Erstattungshöhe sowie die eventuellen Zinsen seien noch unbekannt.
Zum Stand der allgemeinen Steuereinnahmen verweist Frau Grehling auf die zuvor ausgelegte „Gesamtübersicht Entwicklung Haushalt 2016“, die als Anlage der Niederschrift beigefügt werde. In der Gesamtübersicht seien die Buchungsstände zum 31.05.2015 und dem 31.05.2016 zum Vergleich gegenübergestellt. Bei den wesentlichen Positionen seien die Buchungsabweichungen erklärbar durch unterschiedliche Buchungsdaten, da es sich um eine stichtagsbezogene Auswertung handle.
Herr Kind ergänzt, dass aus Buchungsabweichungen keine Anzeichen für eine Planabweichung erkennbar seien.
Ratsherr Schmidt-Ott erkundigt sich nach dem Stand der Kassenkredite.
Da durch die Kassenkredite Ein- und Auszahlungskonten berührt würden, verweist Frau Grehling auf den Finanzplan. Der Gesamtübersicht seien lediglich Ertrags- und Aufwandspositionen zu entnehmen. Unerwartete Schwankungen hätten sich im Bereich der Kassenkredite bislang nicht ergeben.
Ratsherr Kühn hinterfragt, wie die Stadt buchhalterisch mit den offenen Rechtsstreiten hinsichtlich der Gewerbesteuer umgehen werde. Weiterhin möchte er wissen, inwieweit die Kommunikation mit dem Finanzamt zukünftig verbessert werden könne.
Frau Grehling führt dazu aus, dass zum 01.07.2016 die „Betriebsprüferin“ eingestellt wurde. Dadurch erhoffe sie sich eine bessere Kommunikation und Absprache mit dem Finanzamt hinsichtlich der noch offenen Verfahren. Eine Bilanzierung in Form einer Rückstellung für offene Verfahren sei so lange weder möglich noch nötig, wie die Höhe und die Wahrscheinlichkeit zur Rückerstattung schwebend seien.
Ratsherr Pilgram stellt die Frage, wie sich die Tariferhöhungen auswirken.
Frau Grehling erklärt, dass die Personalkostensteigerung im laufenden Haushaltsjahr 2016 durch die Fluktuation kompensiert werden könne. Ab dem Haushaltsjahr 2017 werde diese zu Mehraufwendungen führen, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 zu kompensieren seien.
Herr Kind ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass der Personalkostenverbund auch aufgrund von geplanten, aber bislang nicht besetzten Stellen, auskömmlich sei. Dies prognostiziere die monatliche Personalkostenhochrechnung der Fachabteilung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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