21.06.2016 - 4.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku hinterfragt, warum die Stadt Aachen die Kosten für die Sicherung des Hangs zu tragen habe.

 

Frau Grehling erläutert, dass es sich bei dem Hang um städtisches Eigentum handle, für deren Verkehrssicherung die Stadt verantwortlich sei.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg stellt sich die Frage, ob es sich um eine beitragsfähige Maßnahme handle.

 

Frau Grehling stellt heraus, dass die Stadt eine Verkehrssicherungspflicht habe, die sie durch die Sicherung des Hangs wahrnehme. Die Maßnahme sei nicht beitragsfähig.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 €.

 

 

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Anlagen zur Vorlage