16.06.2016 - 11 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen,

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen,

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen und

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen.

 

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage