31.08.2016 - 14 Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ferrari erklärt sich für befangen und nimmt an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.

 

Frau Gaube schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

 

Frau Seufert erkundigt sich nach den Unterlagen zum Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung und Herr Dr. Otten kritisiert, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Gegensatz zum Planungsausschuss anonymisierte Unterlagen erhalte.

 

Herr Dupont teilt mit, dass die Unterlagen zum Abwägungsvorschlag, da diese sehr umfangreich sind,

nicht versandt wurden, sondern in ALLRIS einsehbar sind. Hierauf werde in der Vorlage hingewiesen.

Des Weiteren führt er aus, dass auch der Bezirksvertretung zukünftig die Unterlagen mit Namen zugesandt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 968 Weißhausstraße / Höfchensweg - nach § 13 BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage