31.08.2016 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Romba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Lürken begrüßt die Erweiterung / Erhöhung der Besucherstellplätze von 3 auf 9.
Herr Müller von der SPD-BF begrüßt ebenfalls die Erhöhung der Stellplatzanzahl auf 9 Stück, hält diese aber immer noch für zu gering, da wegen der neuen Tiefgaragenzufahrt in der Rombachstraße öffentliche Parkplätze wegfallen würden. Wegen der Parkplatzproblematik und der Frage, wie der gesamte Verkehr nach Bebauung des Bereichs Rombachstraße zur Trierer Straße abfließen solle, halte er ein Gespräch innerhalb der Fraktionen für sinnvoll.
Die von Herrn Hußman von der GRÜNE-BF gestellte Frage, ob zusätzliche Stellplätze in der Tiefgarage geschaffen würden, beantwortet Herr Willen dahingehend, dass die Besucherparkplätze auf dem privaten Grundstück vor dem Gebäude geschaffen werden sollen. Die Stellplätze in der Tiefgarage, die Besucherparkplätze und die Fahrradstellplätze würden im Bebauungsplan festgeschrieben.
Herr Auler von der CDU-BF stellt fest, dass es sich vorliegend nicht um öffentliche Parkplätze sondern um private Stellplätze handele. Außerdem werde die Tiefgarage so angelegt sein, dass man die Parkplätze nicht zweckentfremden könnte.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Willen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 Rombachstraße/Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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