27.09.2016 - 8 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott wünscht dem Träger für die zukünftigen Aufgaben alles Gute.

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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