01.09.2016 - 9 Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Ti...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Frau Ohlmann teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Beschlussfassung empfohlen habe, zur Dacheindeckung neben den von der Verwaltung vorgesehenen Schwarz- und Grautönen auch Rottöne zuzulassen. Zudem sei der Wunsch geäußert worden, in den Regelungen zu Nebengebäuden und Nebenanlagen ebenso wie zu Haus- und Vorgärten statt „müssen“ lediglich „sollen“ zu verwenden. Die Verwaltung habe diesen Vorschlag durch das Rechtsamt prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass eine Verwendung von „sollen“ in einer Satzung wie der hier vorgelegten rechtlich nicht möglich sei.

 

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum die Befürchtung, dass man das Bauen durch die Regelungen dieser Gestaltungssatzung unverhältnismäßig verteuere. Wenn eine Soll-Vorschrift hier rechtlich nicht möglich sei, müsse man den Punkt evt. vertagen, um sich nochmals abzustimmen, wie weit der Regelungsgehalt der Satzung letztlich gehen solle.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Gilson, dass man Gestaltungssatzungen grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument halte. Den Wunsch der Bezirksvertretung, bei Dacheindeckungen Rottöne zuzulassen, könne er nicht nachvollziehen, da das Luftbild eindeutig belege, dass es hierfür in der Umgebung keine Beispiele gebe. Wenn man den Vorschlägen der Bezirksvertretung folge, und lediglich mit Soll-Vorschriften arbeite, hieße das – unabhängig von der rechtlichen Frage der Zulässigkeit von Soll-Vorschriften in Satzungen – letztlich, dass man solche Regelungen für überflüssig halte. Dies sei dann aber eine grundsätzliche Fragestellung.

 

Für die Fraktion der Grünen plädiert Herr Rau dafür, in der Bezirksvertretung nochmals für die Umsetzung solcher Gestaltungsvorgaben zu werben. Ältere Siedlungen, die ein einheitliches Erscheinungsbild bewahrt hätten, würden heute als qualitätvolle Beispiele des Siedlungsbaus geschätzt und zum Teil unter Denkmalschutz gestellt. Um eine solche Qualität auch in heutigen Baugebieten zu erreichen, müsse man nach seiner Auffassung bestimmte Vorgaben machen.

 

Für die Fraktion Die Linke unterstützt Herr Beus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelungsinhalt der Gestaltungssatzung. Es sei wichtig, in neuen Baugebieten eine bestimmte architektonische Qualität zu sichern, dies komme mittelfristig auch dem Bezirk und vor allem auch den Eigentümern und Bauherrn zu gute. Sicherlich sei die Kommunikation zur Vermittlung solcher Vorgaben nicht immer einfach, dennoch sollte man versuchen, für solche Regelungen zu werben.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens der Verwaltung die Herren Plum, Gilson, Rau, Beus, Haase und seitens der Verwaltung Frau Ohlmann und Herr Wingenfeld beteiligen, stellt der Ausschussvorsitzende fest, dass offensichtlich keine Einigkeit über den Umgang mit den von der Bezirksvertretung gewünschten Änderungen herbeigeführt werden könne. Er schlage daher vor, den Punkt heute zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Bezirksvertretung führen, um das weitere Vorgehen zu klären.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksvertretung Aachen-Brand zu führen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3531&TOLFDNR=76647&selfaction=print