04.10.2016 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling weist darauf hin, dass in den Fachausschüssen beschlossene Anpassungen der Ziele und Kennzahlen nicht mehr in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden könnten. Auch entsprechende strukturelle Anpassungen im Haushalt, wie z.B. die Anpassung der Produktstruktur, könnten kurzfristig nicht umgesetzt werden. Sie strebe hier eine Anpassung zum Haushaltsplan 2018 an, um auch die Übersichtlichkeit und Transparenz der Haushaltsplanberatungen gewährleisten zu können, die durch die Verlagerung und Verschiebung von Produkten im Rahmen der Veränderungsnachweisung eingeschränkt werde.

Selbstverständlich werde die Verwaltung im Rahmen der Entwurfseinbringung Anpassungen an den Produktblättern vornehmen, die sich jedoch im Wesentlichen auf die Korrektur von fehlerhaften Beschreibungen oder auf Anpassungen formaler Art beschränkten. Inhaltliche Zielveränderungen würden grundsätzlich nicht vorgenommen und den politischen Beratungen vorbehalten.

 

Frau Grehling erläutert weiterhin, dass die Gewerbesteuererträgnisse derzeit den Haushaltsansatz übersteigen. In den Vorjahren hätten allerdings die Gewerbesteuererstattungen bzw. -kürzungen in den letzten Monaten des Jahres zwischen rund 8 und 13 Mio. Euro gelegen. Derzeit könne davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung einer Rückzahlung in dieser Größenordnung der Haushaltsansatz insgesamt erreicht werde. Zusätzlich müssten jedoch eventuelle Erstattungszinsen im Haushalt aufgefangen werden. Die bisherige Erstattungszinslast in Höhe von rund 6 Mio. Euro habe man lediglich aus den voraussichtlichen Mehrerträgen aus der Abrechnung mit der Städteregion auffangen können.

 

Auch die übrigen Steuererträge werden voraussichtlich die Ansätze erreichen.

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