04.10.2016 - 4.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku fragt, ob eine Verzinsung der Forderung aufgrund der zeitversetzten Erstattung des Landes erfolge.

 

Frau Grehling antwortet, dass eine Verzinsung derzeit nicht erfolge. Allerdings könne eine Verzinsung erst mit Verzug beginnen. Außerdem sei aufgrund der Niedrigzinsphase keine nennenswerte Zinsbelastung zu erwarten.

Momentan sei es vorrangiges Ziel, die noch ausstehenden Forderungen in Höhe von zwischenzeitlich rund 30 Mio. Euro einzutreiben, da diese den Bestand der Liquiditätskredite deutlich belaste. Sie weist darauf hin, dass die zulässige Höchstgrenze für Kassenkredite im Haushaltsplanentwurf zunächst weiterhin mit 550 Mio. Euro festgeschrieben werde.

 

Ratsherr Pilgram möchte wissen, inwieweit Evalutionen bezgl. des Erfolges von präventiven Maßnahmen im Bereich der allg. HzE vorlägen. Sein Eindruck sei, dass gesetzlich lediglich finanzielle Hilfeleistungen und Kostenregelungen geregelt seien, aber kein präventiver Ansatz festgeschrieben sei.

 

Frau Drews erläutert hierzu, dass durchaus Förderprogramme genützt würden, mit denen präventive Ansätze verfolgt würden. Allerdings läge derzeit keine Evaluation über den Erfolg solcher Programme vor. Sicherlich sei der Umfang der Programme aber auch hinsichtlich des finanziellen und personellen Ressourcenaufwandes beschränkt.

 

Frau Grehling führt weiter aus, dass die allgemeine Kinder- und Jugendförderung und die hier zugrunde liegenden präventiven Maßnahmen auch den Kindern und Jugendlichen in der HzE-Betreuung zugänglich sind. Die getroffenen Präventionsmaßnahmen insgesamt, ohne Beschränkung auf HzE-Fälle, nehmen so auch deutlich Ressourcen in Anspruch. Diese Vermischung allerdings erschwert eine Evaluation, inwiefern Präventionsmaßnahmen für den Personenkreis der HzE-Fälle Erfolg haben. Schließlich müsse in einer solchen Evaluation getrennt werden, inwieweit die Nutzer der allgemein zugänglichen präventiven Maßnahmen dem entsprechenden Personenkreis zuzuordnen seien.

Die Fallzahlenentwicklung und die interkommunalen Vergleiche bzgl. der HzE, nach denen die Kosten pro Fall trotz merklich höherer Fallzahlen im Durchschnitt liegen, ließen aber den Schluss zu, dass die Präventionsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Erfolg aufweisen. Gleiches gelte vor dem Hintergrund der im interkommunalen Vergleich hoch liegenden Quote der abgeschlossenen HzE-Fälle.

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig und ohne Enthaltungen:

 

  1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 Sonstige soziale Leistungenin Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei  Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.

 

Der Finanzausschuss nimmt weiterhin folgende Ausführungen einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis:

 

  1. beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto 53320000  „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.
  2. bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.

Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3539&TOLFDNR=77561&selfaction=print